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1. Üble Nachrede: Eine Mitarbeiterin verbreite per Whatsapp das Gerücht, dass ein Kollege angeblich ein Vergewaltiger sei. Als der Geschäftsführer davon erfährt kündigt er der Frau fristlos. Zu Recht, sagt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
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2. Krankheit androhen: Ein freigestellter Mitarbeiter wird von seinem Arbeitgeber zum Gespräch einbestellt. Der Mann lehnt ab und sagt, er könne ja auch krank werden. Er kassiert daraufhin die fristlose Kündigung, die vom Landesgericht Rheinland-Pfalz bestätigt wird – obwohl der Mitarbeiter tatsächlich krank war.
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3. Morddrohung gegen den Chef: „Ich stech‘ dich ab!“, sagt eine anonymer Anrufer. Der Chef, der den Anruf entgegennimmt, erkennt den Anrufer zweifelsfrei – es ist ein Mitarbeiter. Der kassiert deshalb seine fristlose Kündigung, die vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt wird.
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4. Personalgespräch heimlich aufzeichnen: Ein Mitarbeiter wird zum Personalgespräch einbestellt und schneidet das Gespräch heimlich mit. Als der Arbeitgeber davon Wind bekommt, kündigt er dem Mann fristlos. Den heimlichen Mitschnitt findet auch Landesarbeitsgericht Hessen nicht in Ordnung.
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5. Kollegen im Klo einsperren: Nach einem Streit sperrt ein Lagerist seinen Kollegen im Klo ein. Der Kollege befreit sich, indem er die Tür auftritt und der Lagerist erhält seine fristlose Kündigung. Dagegen klagt der Mann vor dem Arbeitsgericht Siegburg – ohne Erfolg.
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6. Höchstarbeitsgrenze mit Zweitjob überschreiten: Ein Angestellter hat jahrelang zwei Jobs und überschreitet dadurch regelmäßig die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Einer seiner Chefs findet das heraus und stellt eine fristlose Kündigung aus. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg bestätigt die Entlassung.
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7. Spontanurlaub ohne Genehmigung vom Chef: Eine Mitarbeiterin wird spontan zu einem Urlaub eingeladen und setzt sich direkt in den Flieger nach Mallorca. Per E-Mail informiert sie ihren Chef von der Reise, doch der beordert die Frau zurück in den Betrieb. Als sie ablehnt, kassiert sie eine fristlose Kündigung. Völlig zu Recht, bestätigt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
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8. Fitnessstudio statt Prüfung: Ein Azubi muss zwei Nachprüfungen absolvieren. Für diese Termine legt eine Krankschreibung vor. Doch er wird im Fitnessstudio gesichtet, wo er intensives Training absolviert. Der Betrieb stellt daraufhin die fristlose Kündigung aus. Dagegen klagt der Azubi vor dem Arbeitsgericht Siegburg erfolglos.
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9. E-Mail mit sensiblen Firmendaten weiterleiten: Ein Mitarbeiter plant einen Jobwechsel zur Konkurrenz. Vorher schickt er Kundenlisten, Preislisten und Projektunterlagen seines Arbeitgebers an seine private E-Mail-Adresse. Sein Arbeitgeber revanchiert sich mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Zu Recht, sagt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
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10. Krankheit vortäuschen: Eine Mitarbeiterin stellt einen Urlaubsantrag, doch den lehnt ihr Arbeitgeber ab. Daraufhin meldet sich die Frau zum gewünschten Urlaubstermin krank und legt ein Attest vor. Als ein Detektiv aufdeckt, dass sie während ihrer Krankschreibung verreiste, erhält sie die fristlose Kündigung. Die wird vom Landesarbeitsgericht Köln bestätigt.
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