Bis zu 80 Prozent! Auf Fahrzeuge. Auf Bürobedarf. Auf Elektrogeräte. Die Seite grosshandel-angebote.de lockt mit tollen Schnäppchen. Aber die haben ihren Preis. Der Gewerbetreibende, der die Angebote im Detail betrachten will, muss zuvor ein Anmeldeformular ausfüllen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Haken absegnen – und hat damit einen Zwei-Jahres-Vertrag an der Backe. 238,80 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer jährlich, so steht’s im Kasten "Informationen" am rechten Rand der Seite.
Nächste Seite: Neue Button-Lösung schützt Verbraucher – Gewerbetreibende nicht.
Finale Geschäftsverbindung muss erkennbar sein
Verbraucher werden seit Neuestem durch die "Button-Lösung" vor übereilten Geschäftsabschlüssen im Internet geschützt. Seit August müssen Online-Händler direkt an der Stelle, an der im Netz eine kostenpflichtige Dienstleistung angeboten wird, einen deutlich sichtbaren Hinweis anbringen. Und Gewerbetreibende? Die müssen offenbar selbst auf sich aufpassen.
"Wenn sich eine Seite wie grosshandel-angebote.de an Verbraucher wenden würde, wäre sie rechtlich angreifbar", sagt Peter Solf vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität. Der Kasten "Informationen" müsse dann direkt mit dem Button "Jetzt anmelden" gekoppelt werden: "Es darf kein Zweifel daran bestehen, dass ich hier final mit einem Anbieter in Geschäftsverbindung trete."
Aber: grosshandel-angebote.de wendet sich ausdrücklich nicht an Verbraucher, "Anmeldung für Gewerbetreibende" steht unübersehbar ganz oben auf der Formularseite. Gleich darunter (Rechtschreibfehler inklusive) neue Verheißungen: "Nach der Anmeldung erhalten Sie Sofortzugang auf die Grosshandel-Angebote.de Datenbank mit der Sie zahlreiche Markenprodukte von A-Z bis zu 80% günstiger kaufen können. In der Datenbank finden Sie über 15.000 Adressen von Händlern, Herstellern und Lieferanten."
Betreiber lassen Vorwürfe aus dem Internet unkommentiert – lesen Sie Seite 3.
Gewerbetreibende besonders ahnungslos?
Solf "gefällt" der Ablauf der Anmeldung bei grosshandel-angebote.de nicht. Trotzdem bezweifelt der DSW-Geschäftsführer, dass sich ein Gericht davon überzeugen lassen würde, dass der Vorgang irreführend ist. Allerdings führt der Schutzverband derzeit ein Verfahren gegen einen Branchenverzeichnis-Anbieter, in dem es unter anderem um die Dienstleistungsinfoverordnung geht. Der Paragraf 4 des Gesetzestextes besagt verkürzt, dass vor Abschluss eines Vertrages der Gesamtpreis angegeben werden muss, grosshandel-angebote.de weist trotz einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren lediglich auf den Preis für ein Jahr hin. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes dazu steht noch aus. Aber falls sie im DSW-Sinne ausfällt, könnten sich Gewerbetreibende möglicherweise auf die Dienstleistungsinfoverordnung berufen.
Die Betreiberin von grosshandel-angebote.de ist die Vendis GmbH in Berlin. Nachdem sich Handwerksmeister über die Site und das Anmelde- und Abonnement-Prozedere beschwert hatten, haben wir die Vendis-Verantwortlichen mit den Vorwürfen konfrontiert. "Wie hoch ist die Zahl der Rechtsstreitigkeiten, die Sie mit Gewerbetreibenden führen?" Keine Antwort. "Zahlreiche Internetdienste benutzen im Zusammenhang mit Ihrem Online-Angebot Begriffe wie 'Abofalle' und 'Fallensteller' und 'Abzocke'. Ihr Kommentar?“ Keine Antwort.
Peter Solf beschäftigt übrigens die Frage, ob Verbraucher mittlerweile besser über die Tücken des Internets Bescheid wissen als Gewerbetreibende, er sieht ein Informationsdefizit bei Unternehmern: "Und das ist fatal, denn nach meinem Eindruck wird das Thema 'Kostenfallen' derzeit auf den gewerblichen Bereich ausgedehnt."
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