Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem aktuellen Fall entschieden. Ein Mitarbeiter hatte in einer Druckerei regelmäßig das Rauchverbot außerhalb der Raucherecke trotz Abmahnungen ignoriert.
Als er die fristlose Kündigung erhielt, klagte der Mitarbeiter. Er habe nicht in einem Gefahrenbereich geraucht und die Warnungen nach vier Abmahnungen auch nicht mehr ernstgenommen.
Das OLG spielte da nicht mit: Rauchen in einem feuergefährdeten Betrieb sei ein Kündigungsgrund. Dass zwischen den Abmahnungen Jahre lagen, mindere nicht ihre Warnfunktion.
LAG Düsseldorf: Urteil vom 9. November 2011, Az. 12 Sa 956/11
(jw)
Ausgequalmt
Die Kippe als Kündigungsgrund
Verstößt ein Mitarbeiter wiederholt gegen ein Rauchverbot, so kann der Arbeitgeber fristlos kündigen.