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Urheberrecht

"Die Klauerei muss aufhören"

Malermeister Matthias Schultze ist wütend. Monatelang hat er am Internetauftritt seines Betriebs gefeilt. Nun findet er ganze Passagen seiner Texte "eins zu eins übernommen" auf den Webseiten anderer Maler. "Das lass ich mir nicht gefallen", schimpft er und geht gegen die "Kollegen" per Anwalt vor.

Es waren nur wenige Mausklicks, die Schultze von der bitteren Erkenntnis trennten, dass andere mit "meinen Texten für sich werben". Der Chef der Malerei Heyse in Hannover markierte mit der Maus "drei Zeilen" auf seiner Website und startete damit eine Google-Recherche. Ergebnis: "Ich bin auf fünf Unternehmen gestoßen, die von mir geklaut haben." Und das, wie Schultze versichert, nicht zu knapp. Kein Wunder also, dass ihn die Wut gepackt hat.

Ein Betrieb sei so dreist gewesen, "seine ganze Homepage mit Texten von mir" zu versehen, ärgert er sich. Als er den Maler am Telefon zu Rede stellte, habe der versucht, sich "mit einer Internetagentur herauszureden, die pleite gemacht hat." Schultzes Anfruf blieb allerdings nicht ohne Wirkung. Der Maler hat fast alle seine Webseiten vom Server genommen.

Auch in den anderen Fällen kommt für Schultze nur eines in Frage: "Die geklauten Texte müssen raus." Sein Rechtsanwalt habe bereits Unterlassungserklärungen auf den Weg gebracht. Und dabei wird es nicht bleiben. "Ich will nicht, dass mir so was nochmal passiert, die Leute sollen ihre gerechte Strafe bekommen," sagt der Malermeister und fordert Schadenersatz.

Dass Schultze so reagiert, liegt auch an seinen schlechten Erfahrungen auf dem Gebiet: Schon vor zwei Jahren wurden Texte von seiner Homepage illegal kopiert. Auch damals schaltet er seinen Anwalt ein. Der betreffende Handwerksbetrieb überarbeitete daraufhin seine Webseiten und zahlte obendrein 500 Euro.

Fälle wie dieser sind jedoch nicht die Regel. Oft landen Unterlassungserklärungen im Papierkorb, und es bleibt einem nichts anderes übrig, als vor den Kadi zu ziehen. Dann gilt es zu belegen, dass man beklaut worden ist, was gerade bei Standardtexten schwer fallen kann. Außer Frage steht: "Wenn ganze Absätze übernommen worden sind, sind die Chancen groß, mit einer Klage auf Unterlassung durchzukommen", sagt der Berliner Rechtsanwalt Matthias Schote.

Wer andere rasch dazu zwingen will, geklaute Seiten aus dem Netz zu nehmen, dem empfiehlt Schote, eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Dann gelte es aber auch, seine Ansprüche schnell geltend zu machen. Denn anderenfalls könne das Gericht zu der Auffassung gelangen, dass es an der Dringlichkeit fehlt.

Was Schadenersatzklagen anbetrifft, gibt Schote zu bedenken: "Die Verfahren dauern bis zu einem halben Jahr, geht die Gegenseite in die Berufung, sogar bis zu einem Jahr." Wie hoch der Schadenersatz ausfällt, hänge davon ab, welcher Aufwand nötig war, um den Text, das Bild oder die Seite zu erstellen, erklärt der Experte für Urheberrecht.

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