Vom Zuschuss für neue Arbeitsplätze bis zum Kurzarbeitergeld die Arbeitsagenturen halten für Arbeitgeber Fördergelder parat.
von Heiner Siefken
Hätten Sie gewusst, dass Ihnen das Arbeitsamt indirekt bei der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter unter die Arme greift? Die Geldleistungen, die Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit erhalten können, sind breit gefächert. Das Sozialgesetzbuch (SGB) III regelt die Maßnahmen. Hier eine Auswahl:
Eingliederungszuschüsse
Oft schreckt Arbeitgeber der Lebenslauf von Arbeitnehmern, die ihren Beruf längere Zeit nicht ausgeübt haben. Die Bundesagentur zahlt daher Zuschüsse, die Minderleistungen ausgleichen sollen.
Förderdauer: maximal zwölf Monate, in der Regel kürzer.
Förderhöhe: Der Arbeitgeber erhält bis zu 50 Prozent der Lohnzahlung und des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Zuschuss bei Neugründungen
Existenzgründer werden besonders gefördert, wenn Sie einen arbeitslosen Arbeitnehmer einstellen. Voraussetzung: Die Gründer dürfen nicht länger als zwei Jahre selbstständig sein.
Förderdauer: Im Unterschied zum normalen Eingliederungszuschuss wird bei Existenzgründern die maximale Förderdauer von zwölf Monaten häufig ausgeschöpft.
Förderhöhe: Wie beim Eingliederungszuschuss. Maximal zwei Arbeitnehmer werden gleichzeitig gefördert.
Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld (Kug) hilft Betrieben dabei, eingearbeitete Arbeitnehmer zu halten auch wenn die Zeiten schlecht sind. Laut SGB III ist das der Fall, wenn die regelmäßige betriebsübliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses verkürzt wird. Anders ausgedrückt: Wenn ein Betrieb seine Produkte plötzlich nicht mehr absetzen kann oder ihm eine Wetter-Katastrophe das Geschäft verhagelt, muss die Rückkehr zur alten Vollbeschäftigung in Sicht sein sonst gibt es kein Geld.
Förderhöhe: Der Ausgleich zwischen den alten und neuen Nettogehältern wird in einer speziellen Tabelle errechnet.
Förderdauer: maximal sechs Monate
Zuschuss für Weiterbildung
Wenn Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter vernachlässigen, hat das oft einen naheliegende Grund: Die wichtigsten Leute würden dem Betrieb monatelang fehlen. Auch hier hilft das Arbeitsamt: Wer einen Arbeitnehmer auf eine Weiterbildung schickt und dafür eine Vertretung einstellt, kann mit Fördergeldern rechnen.
Förderdauer: maximal zwölf Monate
Förderhöhe: Zwischen 50 und 100 Prozent der Lohnzahlung sowie des Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag.
Link: www.arbeitsagentur.de