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Die richtige Wahl beim Krankengeld

Ein Klassiker kommt wieder: das Krankengeld für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer das neue Angebot nutzen will, sollte sich vorher genau informieren, denn die Kassen führen einen neuen Tarif ein.

von Jörg Wiebking

Gerade erst hat der Gesetzgeber das Krankgeld für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft - und schon führt er es wieder ein: Vom 1. August an können Unternehmer erneut Krankengeld bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Elektroinstallateurmeister Werner Dickopf aus Mainz wird das Angebot wohl nutzen. #132;Damit spare ich einige hundert Euro im Jahr #147;, berichtet der 47-Jährige. Denn als Ersatz für das Krankengeld hatte der Unternehmer bei seiner Krankenversicherung einen sogenannten Wahltarif abgeschlossen - eine freiwillige Zusatzversicherung. #132;Das ist aber viel teurer als das Krankengeld #147;, berichtet Werner Dickopf. Er hatte gegen die Streichung des Krankengelds gekämpft, Bundespolitiker angeschrieben und gegen die #132;Ungleichbehandlung #147; protestiert: #132;Es kann doch nicht sein, dass man benachteiligt wird, nur weil man selbstständig ist. #147;

Was mit dem neuen Krankengeld auf Unternehmer zukommt, weiß Roland Harstorff, Versicherungsberater aus Hamburg.

Wer das neue Krankengeld der Gesetzlichen beantragt, muss den normalen Beitragssatz von derzeit 14,9 Prozent an die Krankenversicherung zahlen. Ohne Krankengeld werden wie bisher nur 14,3 Prozent fällig. Das Krankengeld von der Gesetzlichen gibt es ab dem 42. Krankheitstag. #132;Wer schon eher Krankengeld beziehen will oder wem das Krankengeld nicht reicht, sollte sich überlegen, die Differenz privat abzusichern #147;, rät Harstorff.

Ein neuer, einheitlicher Wahltarif als Alternative zum Krankengeld sei derzeit bei den gesetzlichen Krankenkassen in Vorbereitung, weiß Harstoff. Dieser Tarif könnte frühere und höhere Krankengeldzahlungen ermöglichen. Wie der neue Wahltarif konkret aussehen wird, stehe jedoch noch nicht fest. #132;Da müssen sich die Kassen erst noch einigen #147;, sagt Harstorff. Klar sei jedoch jetzt schon, dass im neuen Tarif die Beiträge nicht mehr nach Risiken und Altersklassen gestaffelte würden. Eine Alternative dazu könnte auch eine private Krankentagegeldversicherung sein. Das sollte man aber sehr genau prüfen, rät Harstorff: #132;Gibt es eine Karenzzeit? Werden Risiken ausgeschlossen? Und was kostet das Angebot? #147;

Die bisherigen Krankengeld-Wahltarife

der Gesetzlichen werden zum 1. August abgeschafft, berichtet der Experte. Im Voraus bezahlte Beiträge dürften anteilig erstattet werden. Auch die mit dem Abschluss des Wahltarifs verbundene dreijährige Bindung an die Krankenkasse sei damit hinfällig.

Zwei Monate versicherte Übergangszeit

gibt es für alle, deren Wahltarif ab 1. August entfällt. #132;Man hat dann bis zum 30. September Zeit, sich für das neue gesetzliche Krankengeld oder einen Wahltarif zu entscheiden #147;, berichtet Harstorff. Wer in dieser Zeit krank wird, habe Anspruch auf Krankengeld. #132;Wer sich bis dahin nicht kümmert, ist ohne Schutz. #147;

Wer bereits ein privates Krankentagegeld

als Ersatz zum Krankengeld abgeschlossen hat, kann nicht so leicht zurück zum Angebot der Gesetzlichen wechseln: #132;Da sind Versicherte an ihre vertragliche Kündigungsfrist gebunden #147;, betont Harstorff.

Und was ist mit all denen, die nach dem Wegfall des gesetzlichen Krankengelds Ende 2008 ganz auf die Vorsorge verzichtet haben? Die sollten sich überlegen, ob sie das neue Angebot nicht doch wieder nutzen, rät Harstorff: #132;Für die Inhaber kleiner Betriebe ist das oft fast die einzige Form der Existenzabsicherung. #147;

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