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Interview

Die Tricks der Berater

Handwerksbetriebe engagieren Unternehmensberater oft mit einem unsicheren Gefühl. Sind die Berater wirklich ihr Geld wert? Gutachter Erwin A. Biedermann verrät, woran Handwerker unseriöse Berater erkennen.

Handwerksbetriebe engagieren Unternehmensberater oft mit einem unsicheren Gefühl. Sind die Berater wirklich ihr Geld wert? Wir fragten Erwin A. Biedermann (Bild unten), gerichtlich zugelassener Gutachter und Unternehmensberater aus Springe, woran Handwerker unseriöse Berater erkennen.

Herr Biedermann, Sie sind Gutachter in dem Prozess vor dem Celler Oberlandesgericht, in dem eine Unternehmensberatung zur Rückzahlung von Honorar wegen wertloser Leistungen verurteilt wurde. Ist das ein Einzelfall?

Beratungsunternehmen mit solchen und ähnlichen Methoden gibt es überall. Das wird auch so bleiben, trotz des Urteils. Unseriöse Unternehmensberatungen werden es immer wieder auf den Rechtsstreit ankommen lassen. Vielleicht wehrt sich ein Kunde, der kriegt das Honorar zurück, aber auf den einen kommen zehn andere, die anstandslos das weit überhöhte Honorar zahlen.

Kann man unseriösen Beratern nicht einfach aus dem Weg gehen?

Solche Berater lassen sich leicht erkennen, denn sie gehen nach einem bestimmten Schema vor: Sie akquirieren Aufträge am Telefon, der Unternehmer kriegt einen Anruf, in dem es heißt, ein Berater sei zufällig in der Nähe, würde gerne vorbeischauen und könne helfen, viel Geld zu sparen. Dann schicken die jemanden, der den Betrieb analysiert, das kostet bereits zu viel, in der Regel 3000 bis 6000 Euro. Aber der hat nur eine Aufgabe: Er soll mit seiner Analyse dem Unternehmer so viel Angst vor der drohenden Insolvenz einjagen, dass er die bisherigen Leistungen anerkennt und gleich noch einen Folgeauftrag für den Berater unterschreibt.

Wie sollten sich Handwerker verhalten, die ähnlich gelagerte Probleme mit einem Unternehmensberater haben?

Man sollte auf keinen Fall ein so genanntes deklaratorisches Schuldanerkenntnis unterschreiben. Dadurch werden die Forderungen der Unternehmensberatung bestätigt und nach der bisherigen Rechtssprechung der Rechtsweg erheblich erschwert. Diese Unterschrift kommt einem Persilschein für den Berater gleich, jede Gewährleistung wird ausgeschlossen. Das machen nur unseriöse Berater. Handwerker sollten sich auch nicht unter Druck setzen lassen, egal wie groß die Angst um die Firma ist. Schließlich haben 20.000 Euro für wertlose Beraterleistung schon in so manchem Fall den letzen Schritt in die Insolvenz bedeutet. Sicherer ist es, Berateranalyse und berechneten Zeitaufwand in Ruhe zu prüfen.

Und was können Unternehmer tun, die schon unterschrieben oder sogar schon gezahlt haben?

Dann wird es schwerer. Geschädigte sollten mit dem Celler Urteil gleich zu einem Anwalt gehen. Voraussetzung für den Rechtsweg ist dann allerdings, dass das Gutachten wirklich unbrauchbar ist oder die Unternehmensberatung zu viele Stunden in Ansatz bringt hat.

Die Fragen stellte Jörg Wiebking

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