Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Recht

Diebstahl ist nicht immer Kündigungsgrund

Ein mal "probieren" für zehn Cent - diese unerlaubte Geschmacksprobe hätte einen Bäcker jetzt fast seinen Job gekostet. Doch nicht jeder Diebstahl ist ein Kündigungsgrund. Wo die Grenzen des Kündigungsrechts in solchen Fällen verlaufen, zeigt das Arbeitsgericht Dortmund.

Etwas Brotaufstrich auf einem angebissenen Brötchen: Für den Gesellen war es eine "Geschmacksprobe" der eben hergestellten Käsecréme. Für den Chef der Bäckerei war es ein Grund für die fristlose Kündigung. Und weil der Arbeitgeber nicht beweisen konnte, dass auch das Brötchen gestohlen war, ging letztlich nur noch um den Aufstrich im Wert von zehn Cent.

Das schien dem Arbeitsgericht Dortmund als Kündigungsgrund jedoch überzogen. Die Richter machten deutlich, dass zwar schon der Diebstahl geringster Beträge ein Kündigungsgrund sein könne. Doch zugleich wiesen sie darauf hin, dass die Entlassung auch unverhältnismäßig sein kann - und damit rechtswidrig. Zu berücksichtigen seien vor einer Kündigung die Betriebszugehörigkeit, die Höhe des Schadens sowie das Risiko und die Höhe möglicher künftiger Schäden im Wiederholungsfall.

Zwar habe der Bäcker zweifellos seinen Arbeitgeber geschädigt. In diesem Fall sei jedoch zu berücksichtigen, dass sich der Schaden im Cent-Bereich bewege und der Geselle in dem Betrieb seit 24 Jahren ohne Beanstandungen gearbeitet habe. Zudem sei die Möglichkeit begrenzt, Speisen des Arbeitgebers im Betrieb zu verzehren, und lasse sich durch den Arbeitgeber kontrollieren. Anders wäre es im Vergleich dazu zu bewerten, wenn Mitarbeiter Waren unkontrolliert aus dem Betrieb schaffen.

Daher hielten die Richter in diesem Fall weder die fristlose noch die ebenfalls ausgesprochene ordentliche Kündigung für zulässig. Vielmehr wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen.

Arbeitsgericht Dortmund: Urteil vom 10. März 2009, Az. 7 Ca 4977/08

Weitere Infos:

Die härtesten Urteile gegen diebische Mitarbeiter

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Sie wollen eine fristlose Kündigung ausstellen? 10 Fälle, in denen Arbeitgeber erfolgreich waren.

Recht

Die 10 besten Gründe für eine fristlose Kündigung

Fristlose Kündigungen sind schwierig, Arbeitsgerichte kassieren die oft wieder ein. Hier sind 10 Fälle, in denen Arbeitgeber damit erfolgreich waren.

    • Recht, Arbeitsrecht
 Kleine Bierpause gefällig? In Spanien darf es an heißen Arbeitstagen auch mal ein Liter mehr sein.

Panorama

Alkoholisiert arbeiten: In Spanien kein Kündigungsgrund

An einem Arbeitstag ein paar Liter Bier trinken? Im Fall eines spanischen Elektrikers führte das zur Kündigung. Ein teurer Fehler für seinen Arbeitgeber.

    • Panorama, Recht
Heimlich feiern und dann einen Saustall hinterlassen ist eine schwere Pflichtverletzung gegenüber dem Arbeitgeber.

Arbeitsrecht

Heimliches Saufgelage rechtfertigt Kündigung

Nach der offiziellen Firmenfeier ging die Party zweier Kollegen unerlaubt im Betrieb weiter. Das muss sich ein Arbeitgeber nicht bieten lassen, befand ein Gericht.

    • Personal, Personalführung, Recht, Arbeitsrecht
Wie gut ist Ihr Versicherungsschutz, wenn Diebe Ihr Werkzeug aus dem Firmenwagen stehlen?

Werkzeug

So sichern Sie Ihr Werkzeug ab - unterwegs und auf der Baustelle

Handwerker transportieren täglich hohe Werte. Wie gut sind Werkzeuge und Material unterwegs gegen Diebstahl oder Unfall versichert? 10 Fragen und Antworten.

    • Werkzeug, Unternehmensfinanzierung, Fuhrpark