AdobeStock_210532042.jpeg
Foto: mitifoto - stock.adobe.com
Trotz verlängerter Abgabefrist: Das Finanzamt kann Ihre Steuererklärungen 2020 auch früher anfordern, wenn es einen guten Grund nennt.

Inhaltsverzeichnis

Steuern

Diese Abgabefristen gelten für Ihre Steuererklärungen 2020

Haben Sie noch den Überblick, welche Abgabefristen für Ihre Corona-Steuererklärungen gelten: 2019 und 2020? Hier die Termine.

  • Wegen Corona: Verlängerte Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 verschaffen Betrieben und Steuerberatern drei Monate mehr Zeit.
  • Weitere Fristverlängerungen darüber hinaus soll es jedoch nur in Ausnahmefällen geben.
  • Bei Verspätungen werden bis zu 25.000 Euro Zuschläge fällig.
  • Doch Vorsicht: Das Finanzamt kann Ihre Steuererklärungen früher anfordern, wenn es einen guten Grund nennt.

Steuererklärungen 2020: drei Monate Verlängerung

Die Steuererklärungen 2020 müssen Sie beim Finanzamt bis zum 1. November 2021 einreichen. In den Bundesländern, in denen der 1. November ein gesetzlicher Feiertag ist, endet die Frist am 2. November 2021. Das betrifft Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Deutlich mehr Zeit haben Sie, wenn sich ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfe-Verein um Ihre Erklärungen kümmert: Dann ist die Abgabe am 31. Mai  2022 fällig.

Das bedeutet: Sie haben 3 Monate mehr Zeit als normal. Für die Verlängerung gibt es einen Grund: Überlastung. Steuerberater wie auch Finanzämter haben mit den Corona-Folgen zu kämpfen.

Diese Fristverlängerung gilt automatisch – Sie müssen keinen Antrag stellen.

Letzte Chance: Abgabefrist für die Steuererklärung 2019

Die Fristen für die Steuererklärungen 2019 hatte der Gesetzgeber aus denselben Gründen sogar um sechs beziehungsweise fünf Monate verlängert. Fristgerecht können Sie Ihre Steuererklärungen 2019 noch bis zum 31. August 2021 einreichen, wenn sie von einem Steuerberater erstellt werden.

[Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!]

Reguläre Abgabetermine für Steuererklärungen (nach Corona)

Unter normalen Umständen sind Steuererklärungen hingegen jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen. Werden die Unterlagen von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres.

Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag oder Sonntag, so verschiebt sie sich auf den darauf folgenden Montag.  

Finanzämter überprüfen alle Betriebe auf Corona-Zuschüsse

Auch wenn Ihr Handwerksbetrieb keine Zuschüsse erhalten hat: Die „Anlage Corona-Hilfen“ zur Steuererklärung müssen Sie abgeben. Der Fiskus wird das prüfen – mit Hilfe verlässlicher Informanten.
Artikel lesen

Weitere Fristverlängerungen für 2020 nur in Ausnahmefällen

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Anwendungserlass (IV A 3 - S 0261/20/10001 :014) geklärt, was bei den verlängerten Abgabefristen 2020 zu beachten ist.

Eine weitere Verlängerung der Abgabefristen für das Jahr 2020 durch das Finanzamt ist demzufolge nur in Ausnahmefällen möglich. Sie müssen nachweisen, dass Sie ohne Verschulden verhindert waren. Gute Gründe sind zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt, eine langwierige Krankheit oder fehlende Unterlagen von anderer Stelle.

Arbeitsüberlastung des Steuerberaters ist hingegen kein guter Grund und kann laut Bundesfinanzministerium „für sich allein nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen“ eine weitere Fristverlängerung rechtfertigen.

Diese Verspätungszuschläge gelten 2020

Versäumen Sie die Abgabefristen, sieht § 152 der Abgabenordnung einen Verspätungszuschlag vor: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Allerdings gibt es eine Obergrenze von maximal 25.000 Euro.

Auf den Verspätungszuschlag kann das Finanzamt verzichten, wenn Sie oder Ihr Steuerberater nicht Schuld sind an der Verspätung und das nachweisen können.

Anders sieht es aus, wenn Sie die Steuererklärungen 2020 nicht bis 31. Mai 2022 abgeben: Dann wird der Fiskus den Verspätungszuschlag automatisch festlegen. Ermessenspielraum hat das Finanzamt hingegen,

  • wenn Sie eine Fristverlängerung von der Finanzbehörde erhalten und auch diese nicht eingehalten haben,
  • wenn das Finanzamt die Steuer auf null Euro oder einen negativen Betrag festsetzt
  • oder wenn die festgesetzte Steuer die Summe aus Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt.

Vorzeitige Anforderung von Steuererklärungen

Allerdings dürfen die Finanzämter Steuererklärungen auch für das Jahr 2020 vorzeitig anfordern.

Gründe können gemäß § 149 Absatz 4 AO zum Beispiel sein:

  • wenn Sie Steuererklärungen schon mehrfach nicht oder verspätet abgegeben haben,
  • wenn das Finanzamt eine Außenprüfung plant,
  • wenn das Finanzamt mit Steuernachzahlungen von mehr als 10.000 Euro rechnet.

Die Begründung darf jedoch nicht „formelhaft“ sein, entschied der Bundesfinanzhof 2017. Es genügt also nicht, wenn das Finanzamt mehrfach verspätete Abgaben anführt, sondern es muss diese genau benennen.

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Was tun, wenn der Steuerberater den Einspruch vergisst?

Ihr Steuerberater hat nach einer Betriebsprüfung den Einspruch gegen einen Änderungsbescheid vergessen? Dann bleibt Ihnen nur noch eine Möglichkeit.
Artikel lesen

Steuerhinterziehung: Chaotische Buchführung ist strafbar

Eine ungenaue Buchführung kann strafrechtliche Folgen haben – auch ohne Absicht und trotz Steuerberater. Die Tat: mittelbare Steuerhinterziehung.
Artikel lesen

Betriebsprüfung: Wann droht die Hinzuschätzung?

Betriebsprüfungen enden häufig mit einer Hinzuschätzung. Das liegt teilweise an der Digitalisierung – aber oft auch an ganz altmodischen Fehlerquellen.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Abgabefrist: Die Steuererklärungen 2022 werden am 30. September fällig.

Steuern

Abgabefrist für Steuererklärungen 2022 endet bald

Die Steuererklärungen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer 2022 sind demnächst fällig.

    • Steuern
Verklickt bei der elektronischen Steuererklärung? Solche Fehler kann das Finanzamt nicht sofort erkennen – und muss sie daher auch nicht von sich aus korrigieren.

Steuern

Elster: "Verklicken" bei der Steuererklärung kann teuer werden

Wer bei der elektronischen Steuererklärung Daten importiert, sollte den Steuerbescheid sofort prüfen: Datenfehler muss das Finanzamt später nicht mehr ändern.

    • Steuern
Versicherungspflichtgrenze steigt 2024: Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, muss deutlich mehr verdienen.

Politik und Gesellschaft

Sozialversicherung: Für Gutverdiener steigen 2024 die Abgaben

In der Sozialversicherung steigen 2024 die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße. Welche Folgen hat das für Selbstständige?

    • Politik und Gesellschaft, Recht
Rente plus Arbeitseinkommen: Laut einer Studie liegt die Steuerlast für Frührentner mindestens bei 32,5 Prozent, im schlimmsten Fall bei 46 Prozent.

Personal

Arbeiten trotz Frührente: Lohnt sich das für Ihre Mitarbeitenden?

Frührentner müssen keine Rentenkürzung mehr fürchten, wenn sie trotz Rente noch einen Job haben. Drei Beispiele zeigen, wie sich das finanziell auswirkt.

    • Personal, Politik und Gesellschaft