Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor „irreführenden Schreiben“ einer „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“. Immer mehr Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften (BGen) erhalten demnach von dieser „Agentur“ Schreiben.
Darin werden den Adressaten Betriebsbesichtigungen der BGen angekündigt. In diesem Zusammenhang werde sich ein „Sicherheitsinspektor“ der „Agentur“ telefonisch melden. Als Vorbereitung auf dieses Telefonat sei innerhalb von sieben Tagen ein Fragebogen auszufüllen.
Die DGUV warnt vor diesen Schreiben. Der Betreff „Ankündigung einer Betriebsbesichtigung“ erwecke den fälschlichen Eindruck, die Agentur werde im Namen oder im Auftrag der BG tätig. Es handele sich bei der Agentur um ein privates Unternehmen, das weder von den gewerblichen BGen, noch von der DGUV beauftragt worden sei.
Daher entstehe durch dieses Schreiben keine Verpflichtung zum Handeln gegenüber der Agentur, stellt die DGUV klar.
(red)
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Schreiben der „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“ sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung.