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Eine Gesundheitskarte, ein Taschenrechner, ein Kugelschreiber und Geld liegen auf einem Schreibtisch.

Beschluss der Bundesregierung

Sozialversicherung: Diese Rechengrößen gelten 2019

Wegen gestiegener Löhne steigen im kommenden Jahr die Sozialversicherungsrechengrößen. Relevant ist das für alle, die freiwillig gesetzlich versichert sind.

Zum Jahresende werden turnusmäßig die Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr festgelegt. Jetzt hat die Bundesregierung beschlossen, welche Werte für 2019 gelten sollen.

Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung steigt im kommenden Jahr auf jährlich 37.380 Euro in Westdeutschland und auf 34.440 Euro in Ostdeutschland. Relevant ist diese Größe zum Beispiel für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für Versicherte, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Von Bedeutung ist die Bezugsgröße zudem bei der Berechnung von Beiträgen für versicherungspflichtige Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die weiteren Rechengrößen für 2019 im Überblick:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt im Westen bei 80.400 Euro und im Osten bei 73.000 Euro im Jahr.
  • In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Versicherungspflichtgrenze bundesweit auf 60.750 Euro im Jahr.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ebenfalls bundesweit einheitlich und beträgt künftig 54.450 Euro im Jahr.
  • In der Arbeitslosenversicherung hat die Bundesregierung eine Beitragsbemessungsgrenze von 80.400 Euro im Westen sowie von 73.800 Euro im Osten festgelegt.

Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsgrößen für das kommende Jahr war die Einkommensentwicklung im Jahr 2017. Bei der Ermittlung der Einkommensentwicklung werden wiederum die Veränderungen der Bruttolöhne und –gehälter je Arbeitnehmer berücksichtigt. 2017 lag sie bundesweit bei 2,52 Prozent. (red)

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