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Ein VW auf der Hebebühne.

Fuhrpark

Dieselstreit, letzter Akt? Meister gegen Volkswagen

Der Dieselskandal landet erstmals vor dem Bundesgerichtshof. Handwerksmeister Harald Götze könnte dort ein Grundsatzurteil für Tausende VW-Fahrer erkämpfen, schreibt die Süddeutsche Zeitung.

Ein VW Tiguan 2.0 TDI, Kaufpreis im Herbst 2014: 38.190 Euro. Das Fahrzeug gehört Gas-Wasser-Installationsmeister Harald Götze. Und es könnte einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge Auslöser eines Grundsatzurteils sein, das Rechtssicherheit im Umgang mit den Klagen Tausender betroffener VW-Diesel-Kunden schafft.

Harald Götze sei der „erste und einzige Kunde, der den Autokonzern wegen des Abgasskandals bis vor den Bundesgerichtshof gezerrt hat“, schreibt die Süddeutsche. Grund: Sein Wagen ist von der Manipulationssoftware betroffen, die ihn mehr Stickstoff ausstoßen lässt als zulässig ist. Götze will ihn gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

Zwei Gerichte haben laut Süddeutsche über Götzes Fall entschieden: Demnach klagte er vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Volkswagen AG und in Bayern gegen seinen VW-Händler. Das Landgericht Stuttgart habe ihm die Rücknahme seines Autos bei Rückzahlung des Kaufpreises zugesprochen. Das Oberlandesgericht Nürnberg habe dem Fahrzeug zwar einen erheblichen Mangel bescheinigt, Götze jedoch das Recht auf Wiedergutmachung abgesprochen. Begründung: Er habe dem Autohaus eine unangemessen kurze Frist zur Nachbesserung eingeräumt. Gegen diese Urteil habe Götze Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

Im Fall einer Entscheidung des BGH erhofft sich Götzes Anwalt im SZ-Bericht Rechtssicherheit auch für andere Kläger: "Dann könnten sich die Instanz-Gerichte nicht mehr auf Unwissenheit berufen.“

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