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Elektriker kniet vor einer Steckdose auf dem Boden und arbeitet.

Neuer Tarifabschluss

Dieser Mindestlohn gilt ab 2020 im Elektrohandwerk

Die Tarifpartner im Elektrohandwerk haben sich auf neue Branchenmindestlöhne verständigt. Die erste Erhöhung soll es Anfang 2020 geben.

Erst Anfang 2019 ist der Mindestlohn im Elektrohandwerk um 45 Cent gestiegen, seither liegt er bundesweit bei 11,40 Euro pro Stunde. Jetzt haben sich der Zentralverband Deutsches Elektrohandwerk (ZVEH) und die Gewerkschaft IG Metall auf eine weitere Anhebung der Lohnuntergrenze verständigt. Demnach soll das Branchenmindestentgelt in den elektro- und informationstechnischen Handwerken zum 1. Januar 2020 auf 11,90 Euro steigen. Das entspricht einem Anstieg von 4,4 Prozent.

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Der bis Ende 2024 laufende Tarifvertrag sieht noch weitere Erhöhungen vor. Nach 2020 soll der Mindestlohn bis 2023 jährlich um weitere 50 Cent steigen. Vom 1. Januar 2024 an müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern dann 13,95 Euro pro Stunde zahlen.

„Der Abschluss sichert für die Beschäftigten die Teilhabe an der guten wirtschaftlichen Entwicklung und für die Elektrobetriebe einen gleichen, fairen Wettbewerb an der unteren Entgeltlinie“, kommentierte ZVEH-Vizepräsident Gerd Böhme das Verhandlungsergebnis. Dumpinglöhne seien dadurch ausgeschlossen.

Der aktuell geltende Tarifvertrag im Elektrohandwerk ist allgemeinverbindlich und läuft Ende 2019 aus. Wie der ZVEH und die IG Metall in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgaben, streben sie auch beim neuen Tarifabschluss an, dass er vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wird. Damit würde er nach Angaben der Tarifparteien für mehr als 500.000 Beschäftigte in allen Betrieben der Elektrohandwerke gelten.

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