- Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz will die Bundesregierung für einen faireren Wettbewerb bei datenbasierten Dienstleistungen sorgen. Das Gesetz trat Anfang 2021 in Kraft.
- Was diese Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für Handwerker bringt und wo es Nachbesserungen braucht, erklärt Rechtsanwalt Alexander Neuhäuser, Geschäftsführer Recht und Wirtschaft beim Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).
- Darum ist das neue Gesetz für Handwerker wichtig: Je mehr industrielle Geräte und Produkte smart werden, desto mehr Nutzungsdaten fallen an, die Handwerker für unterschiedliche Dienstleistungen nutzen können. Voraussetzung: Der Hersteller der Produkte gewährt ihm Zugang auf die Daten. Hier setzt das GWB-Digitalisierungsgesetz regulatorisch an.
Die Digitalisierung hat die klassischen Kräfteverhältnisse im Wettbewerb gehörig durcheinandergerüttelt. Nutzerdaten sind wertvoll geworden und Unternehmen, bei denen viele Nutzerdaten zusammenlaufen, entsprechend mächtig. Mit der fortschreitenden Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens und seiner Konsumgüter, wird diese Entwicklung künftig noch bedeutender – für jeden Bürger ebenso wie für die Handwerksbetriebe, die sich in einem immer digitaleren Wirtschaftssystem bewegen.
Auf dem Weg in eine faire Datenökonomie
Um missbräuchliches Verhalten von Unternehmen, die den digitalen Markt beherrschen, besser entgegenwirken zu können, hat die Bundesregierung das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aktualisiert. Anfang 2021 ist das sogenannte GWB-Digitalisierungsgesetz in Kraft getreten.
Was wurde mit der GWB-Novelle für das Handwerk erreicht und was fehlt noch? Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und Rechtsanwalt Alexander Neuhäuser äußert sich dazu aus Sicht des Elektrohandwerks.
Wie zufrieden ist der Rechtsanwalt mit der Gesetzesnovelle? „Wir sind einen Schritt weitergekommen“, sagt Neuhäuser. Der Gesetzgeber habe die Bedeutung des Themas Daten für das Wettbewerbsrecht erkannt. „Im Fokus standen dabei vor allem aber die ganz großen Internetplattformen mit internationalen Strukturen, die Kunden binden und damit Wettbewerb verhindern“, schränkt Neuhäuser die positiven Auswirkungen des GWB für Handwerksbetriebe ein.
Wenn Datenzugang Marktmacht auslöst
Positiv beurteilt der Rechtsanwalt, dass im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nun ausdrücklich vermerkt ist, dass der Zugang zu Daten eine Marktmacht auslösen kann. Diese Frage werde im Elektrohandwerk immer wichtiger, etwa bei Themen wie Smart Building, Integration Erneuerbarer Energien, flexible Strommärkte und –Netze oder vorausschauende Wartungen. Bei diesen Themen gehe es nicht nur um die Interessen der Handwerker, sondern auch ihrer Kunden. Das GWB definiert im neugefassten Paragraph 19 Absatz 2 Nummer 4, wann ein Missbrauch dieser Marktmacht vorliegt: „Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen […] sich weigert, ein anderes Unternehmen gegen angemessenes Entgelt mit einer […] Leistung zu beliefern, insbesondere ihm Zugang zu Daten, zu Netzen oder anderen Infrastruktureinrichtungen zu gewähren“.
Wichtige Fragen lässt das Gesetz laut Neuhäuser dabei allerdings offen. „Was ist der Markt und was ist die Macht im Sinn dieses Gesetzes?“, fragt er. Diese Fragen zu klären, werde Sache der Gerichte sein. Einige zurückliegende Gerichtsurteile machten laut Neuhäuser immerhin Mut, dass die Auslegung von Marktmacht für das Handwerk in die richtige Richtung gehe.
Der Rechtsanwalt nennt etwa das Beispiel des Automobilherstellers Porsche. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im sogenannten Porsche-Tuning-Urteil (BGH KZR 87/13) festgestellt, dass auch die Verweigerung des Zugangs zur Software des Fahrzeugs eine unbillige Behinderung darstellen kann. Der ZVEH sieht eine Übertragbarkeit auch auf die vernetzten Produkte, die das Elektrohandwerk bei seinen Kunden einsetzt.
Anwendungsbeispiele im Smart Home
Künftige Anwendungsszenarien des Handwerks seien noch weit komplexer als das Fahrzeugbeispiel. Im Bereich von Smart Homes etwa sieht der ZVEH große Herausforderungen auf Handwerker und Gesetzgeber zukommen. Neuhäuser verdeutlicht die Komplexität an einem Beispiel: „Zum Aufbau eines intelligenten Gebäudes kombiniert der Handwerker verschiedenste Geräte und vernetzt sie.“ Der Durchlauferhitzer und die Wärmepumpe sollen über ein Energiemanagementsystem (EMS) kommunizieren. Auch die Lichtanlage mit verschiedenen Sensoren im Haus und die Wallbox zum Laden des Elektroautos müssen in das System integriert werden. Jedes smarte Gebäude ist dabei individuell konfiguriert. „Die Unternehmen müssen mit ihren Fachkräften diese Leistungen auch erbringen können. Dafür müssen wir die technischen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Die Elektrohandwerke beispielsweise haben in diesem Zusammenhang den neuen Beruf ‚Elektroniker für Gebäudesystemintegration‘ auf den Weg gebracht“, so Neuhäuser.
Der Verband fordert deshalb, dass die Hersteller die Datenschnittstellen für den Handwerker öffnen. Und der Handwerker bräuchte mehr als den bloßen Zugang zu den Daten. „Wenn ich die Wallbox nicht an eine PV-Anlage anbinden kann, weil jeder seine eigene geschlossene Plattform nutzt, würde mir der bloße Datenzugang zum Wechselrichter wie im erweiterten Paragraph 19 GWB beschrieben nicht helfen“, stellt er klar. „Wir brauchen einheitliche Standards und einheitliche Schnittstellen, die eine Gesamtlösung möglich machen.“ Nur so könne ein Elektrobetrieb die Lösungen verschiedener Hersteller zu einer Gesamtlösung vernetzen. „Ein Smart-Home-Projekt bedeutet für das Elektrohandwerk einen Prototypen aus vielen vernetzen Produkten zu bauen. Das funktioniert nur mithilfe einheitlicher Standards“, erläutert Neuhäuser. Dem E-Handwerk müsse zudem ermöglicht werden, die IoT-Produkte in eigene Service-Plattformen einzubinden, um den Kunden optimal betreuen zu können und die Komplexität in der Handhabung zu reduzieren.
Wichtig auch aus Kundensicht: Wem gehören die Daten?
Ein weiteres Problem, wo das Gesetz noch zu kurz greife, sei die Frage, wem die unterschiedlichen Daten sowie die daraus generierten Informationen gehören. Daraus würden sich Probleme für den Endkunden und gleichermaßen auch für den Handwerker ergeben. Neuhäuser macht das an einem weiteren Beispiel deutlich: Ein Kunde hat ein Smart Home mit einer medizinischen Überwachung wie Sturzmatten im Boden und anderen Sensoren.
Während der Nutzer in seinem Haus wohnt, lernt das System ihn sehr gut kennen. „Wenn der Hersteller und IoT-Plattformbetreiber nun entscheidet, seine AGB zu ändern und die sensiblen Nutzerdaten des Kunden künftig an Dritte zu verkaufen oder den Support für bestimmte Funktionen einfach einzustellen, bekommt der E-Handwerker ein echtes Problem“, sagt Neuhäuser. Der Kunde könne der AGB-Änderung vielleicht widersprechen, möglicherweise funktionieren die Geräte ohne Zustimmung der neuen AGB aber gar nicht mehr. „So verliert der Kunde alles und muss sein Smart Home komplett neu einrichten“, sagt Neuhäuser.
Auch Gewährleistung braucht faire Datenökonomie
Daraus ergibt sich ein Gewährleistungsproblem für den Handwerker. „Der Handwerker hat dem Kunden das System verkauft, ihn bei den Produkten beraten, er hat aber keine Möglichkeiten, die Nutzungsdaten des Kunden zu retten und die Funktionsfähigkeit der Geräte ohne Zustimmung der neuen Dienstleister-AGB zu gewährleisten“, erklärt Neuhäuser. Denkbar wäre etwa, dass so ein Szenario im schlimmsten Fall in Schadensersatzklagen gegen den Handwerker endet.
Neuhäuser rät Betrieben daher bei künftigen Vertragsbeziehungen, sehr genau hinzuschauen, wer von den beteiligten Unternehmen an einem Geschäft im Einzelnen für was verantwortlich ist. Der Rechtsanwalt fordert zudem: „Der Kunde muss sich entscheiden können, wem er seine Daten für einen Service anvertrauen möchte. Und wenn er den Datendienstleister für seine vernetzte Infrastruktur wechseln will, dann muss der Handwerker in die Lage versetzt werden, den Umzug seiner Daten zu regeln.“
Eine Chance für den Markt
Eine Chance sieht der ZVEH-Geschäftsführer Recht und Wirtschaft im neuen Gesetz jenseits der rein rechtlichen Ebene. Das GWB-Digitalisierungsgesetz motiviere die Hersteller, sich mit den genannten Themen aktiv auseinanderzusetzen. Denn spätestens wenn jemand gegen sie klage und Recht bekomme, müssten sie technisch in der Lage sein, ihrer Pflicht nachzukommen. „Die GWB-Novelle hat ein Fenster für den Markt geöffnet, selbst den richtigen Weg einzuschlagen“, so Neuhäusers Fazit: „Wichtig ist nun, dass wir einen Aufruf in die Branchen bringen: Hersteller und Handwerk müssen gemeinsame Lösungen finden!“
Laut dem ZVEH-Rechtsanwalt müsse nicht weniger als eine europäische Form der Plattformwirtschaft geschaffen werden. „In Europa haben wir dafür die richtigen Voraussetzungen. Unser Gesellschafts- und Marktsystem ist, anders als zum Beispiel in den USA, mehr auf ein Miteinander ausgelegt“, sagt Neuhäuser. Die Zusammenarbeit von mittelständischen Industriebetrieben und Handwerk sei hierzulande letztlich symbiotisch: Beide Seiten profitierten und seien ein Stück weit voneinander abhängig. „Würde sich zum Beispiel ein hiesiger Smart-Home-Zulieferer entscheiden, Handwerkern den Zugang zur Dateninfrastruktur zu verwehren, sehen sich diese vielleicht gezwungen, zu Plattformlösungen der internationalen Konkurrenz zu wechseln, damit sie den Wünschen ihrer Kunden weiterhin gerecht werden können“, macht der Rechtsanwalt klar.
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