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AU-Bescheinigung

Bürokratieentlastungsgesetz

Digitale Krankmeldung statt gelbem Schein

Um Bürokratie abzubauen, hat der Bundestag ein Gesetzespaket beschlossen. Gelber Schein und Steuerunterlagen – diese beiden Neuerungen sollten Betriebe kennen.

Arbeitnehmer, die von ihrem Arzt eine Krankschreibung erhalten, bekommen bislang den sogenannten gelben Schein. Strenggenommen handelt es sich dabei um mehrere Bescheinigungen: Eine davon müssen Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber abgeben, eine andere bei der Krankenkasse.

Bearbeitungsaufwand bringt dieses Verfahren für alle Beteiligten mit sich, doch die Zettelwirtschaft soll bald ein Ende haben. Denn mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) hat der Bundestag Ende Oktober die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschlossen.

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Von 2021 an sollen sich Arbeitgeber elektronisch bei der Krankenkasse über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters informieren können, nachdem der sich im Betrieb krankgemeldet hat.

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz hat der Bundestag noch weitere Änderungen beschlossen. Dazu gehören vor allem Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke. Bislang müssen Betriebe Datenverarbeitungssysteme über die zehnjährige Aufbewahrungsfrist aufrechterhalten. Künftig reicht es aus, wenn Betriebe die gespeicherten Steuerunterlagen fünf Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung auf einem Datenträger vorhalten.

Bevor die vom Bundestag beschlossenen Neuerungen in Kraft treten können, muss der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. November noch grünes Licht für das Bürokratieentlastungsgesetz geben.

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