Foto: Bernd_Leitner– Fotolia.com
AU-Bescheinigung

Bürokratieentlastungsgesetz

Digitale Krankmeldung statt gelbem Schein

Um Bürokratie abzubauen, hat der Bundestag ein Gesetzespaket beschlossen. Gelber Schein und Steuerunterlagen – diese beiden Neuerungen sollten Betriebe kennen.

Arbeitnehmer, die von ihrem Arzt eine Krankschreibung erhalten, bekommen bislang den sogenannten gelben Schein. Strenggenommen handelt es sich dabei um mehrere Bescheinigungen: Eine davon müssen Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber abgeben, eine andere bei der Krankenkasse.

Bearbeitungsaufwand bringt dieses Verfahren für alle Beteiligten mit sich, doch die Zettelwirtschaft soll bald ein Ende haben. Denn mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) hat der Bundestag Ende Oktober die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschlossen.

Was Arbeitgeber zu Krankschreibungen wissen müssen

Beim Thema Arbeitsunfähigkeit halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Hier sind die 9 wichtigsten Fragen und Antworten für Arbeitgeber.
Artikel lesen

Von 2021 an sollen sich Arbeitgeber elektronisch bei der Krankenkasse über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters informieren können, nachdem der sich im Betrieb krankgemeldet hat.

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz hat der Bundestag noch weitere Änderungen beschlossen. Dazu gehören vor allem Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke. Bislang müssen Betriebe Datenverarbeitungssysteme über die zehnjährige Aufbewahrungsfrist aufrechterhalten. Künftig reicht es aus, wenn Betriebe die gespeicherten Steuerunterlagen fünf Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung auf einem Datenträger vorhalten.

Bevor die vom Bundestag beschlossenen Neuerungen in Kraft treten können, muss der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. November noch grünes Licht für das Bürokratieentlastungsgesetz geben.

Tipp: Sie interessieren sich für politische Entscheidungen, die das Handwerk betreffen? Mit dem Newsletter von handwerk.com halten wir Sie auf dem Laufenden. Hier geht’s zum kostenlosen Abo.

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/krankenschein-per-whatsapp-rechte-fuer-arbeitgeber[/embed]

Arbeitsunfähigkeit: Warum Handwerker bei der Arbeit fehlen

Wie lange sind Handwerker im Schnitt krank? Und was sind die häufigsten Gründe für eine Krankschreibung? Eine Auswertung der IKK classic liefert Antworten.
Artikel lesen
Digitale Krankmeldung statt gelbem Schein > Paragraphs > Image Paragraph
AU-Bescheinigung

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Politik und Gesellschaft

Bundesrat beschließt Aus für den gelben Schein

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Bürokratieentlastungsgesetz abgesegnet. Eine der Folgen: Der gelbe Schein wird abgeschafft.

    • Politik und Gesellschaft

Personal

Würde Sie die Abschaffung des gelben Scheins entlasten?

Für weniger Bürokratie will die Bundesregierung unter anderem den gelben Schein abschaffen und digitale Krankmeldungen erlauben. Hilft Ihnen das weiter?

    • Personal

Bürokratieentlastungsgesetz III

Bürokratieabbau: Wird der gelbe Schein abgeschafft?

Die Bürokratie bremst viele Handwerksbetriebe aus. In diesen Punkten will die Große Koalition für Entlastung sorgen.

    • Politik und Gesellschaft
Eine Abmahnung muss sachlich richtig sein, sonst kann der Abgemahnte erfolgreich dagegen vorgehen.

Urteil

Krankmeldung per Boten erlaubt

Wer arbeitsunfähig ist, darf sich per Boten beim Arbeitgeber krank melden, urteilte ein Gericht – und begründete, warum das kein Grund für eine Abmahnung ist.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht