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Gelber Schein bleibt Arbeitgebern noch eine Weile erhalten. Erst ab Mitte 2022 müssen Krankenkassen die Daten elektronisch übermitteln.

Politik und Gesellschaft

Digitale Krankschreibung wird ab Herbst 2021 eingeführt

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital: Im Herbst 2021 beginnt die Umstellung. Auch auf Betriebe kommen Änderungen zu – aber deutlich später als ursprünglich geplant.

Die Abschaffung des gelben Scheins ist beschlossene Sache. Doch die Einführung der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird sich noch ein wenig länger hinziehen.

Bundesrat beschließt Aus für den gelben Schein

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Bürokratieentlastungsgesetz abgesegnet. Eine der Folgen: Der gelbe Schein wird abgeschafft.
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Schritt 1: Ärzte müssen Krankschreibungen digital an Krankenassen übermitteln

Vom 1. Oktober 2021 an sind Ärzte laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte das elektronische Verfahren für Ärzte eigentlich zum 1. Januar 2021 Pflicht werden. Doch wie der GKV-Spitzenverband mitteilt, sei die Frist nun verschoben worden. Diese Fristverschiebung hat auch Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ihnen bleibt der gelbe Schein noch bis Mitte 2022 erhalten.

Schritt 2: Krankenkassen müssen Krankschreibungen digital an Arbeitgeber übermitteln

Laut GKV-Spitzenverband sollten die Krankenkassen eigentlich ab 1. Januar 2022 dazu verpflichtet werden, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Arbeitgeber zu übermitteln. So sieht es das 2019 beschlossene Bürokratieentlassungsgesetz (BEG III) vor. Wegen der Fristverschiebung bei den Ärzten sei die Übermittlungsfrist für die Kassen an die Arbeitgeber auf den 30. Juni 2022 verschoben worden, so der GKV-Spitzenverband.

Was die Einführung der eAU für Arbeitgeber konkret bedeutet, steht noch nicht fest. Das elektronische Verfahren, mit dem die Krankschreibung künftig an die Arbeitgeber übermittelt wird, müsse noch vom Bundesarbeitsministerium genehmigt werden.

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