Zum einen sollen klare rechtliche Grundlagen für den elektronische Geschäftsverkehr in der Bundesrepublik noch in diesem Jahr geschaffen werden. Nachdem eine entsprechende EU-Richtlinie geschaffen wurde, soll ihr nun das 1997 verabschiedete Gesetzes zur digitalen Signatur angepasst werden. Wie aus dem Bundeswirtschaftsministerium verlautete, soll im Juli der Enwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden.
Digitale Signatur mit Gesetzeskraft
Digitale Signatur mit Gesetzeskraft
Zwei Gesetzesvorhaben sollen entscheidend zur Sicherheit im Internet beitragen. Sie sollen vor allem die weitere Eingliederung des Mittelstandes in die Vernetzung der Wirtschaftsabläufe erleichtern.