Auf einen Blick:
- Auch in Handwerksbetrieben verändert Digitalisierung die Arbeit.
- Die Arbeitsagenturen stellen für die Mitarbeiter-Weiterbildung Fördermittel bereit, von denen vor allem kleine Unternehmen profitieren.
- Gezahlt werden Kosten für Kurse und Arbeitsentgeltzuschüsse
- Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen berät unter der Nummer 0800/4 55 55 00.
Dass die Arbeitswelt durch Digitalisierung im Wandel ist, wird wohl niemand bestreiten. Positive Folge: Schwere oder monotone körperliche Arbeiten könnten künftig von intelligenten Maschinen übernommen werden. Doch was wird aus den Arbeitskräften, die dann überflüssig werden?
Weiterbildung soll nach dem Willen der Politik helfen, die Betroffenen im Job zu halten. Die Idee dahinter: Je anspruchsvoller die Tätigkeit, desto weniger eignet sie sich für eine Maschine, umso mehr aber für einen qualifizierten Menschen. Die Bundesregierung hat daher das Qualifizierungschancengesetz beschlossen, das seit 1. Januar in Kraft ist. Es regelt unter anderem, wie sich Betriebe die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter von den Arbeitsagenturen fördern lassen können.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Wie hoch der Förderanteil ist, hängt nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit wesentlich von der Betriebsgröße ab. Es gibt zwei Fördermöglichkeiten: Übernahme der Weiterbildungskosten und Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ).
Kleinstunternehmen (bis 9 Mitarbeiter):
- Lehrgangskosten in voller Höhe
- AEZ bis zu 75 Prozent
KMU (10 bis 249 Beschäftigte):
- Lehrgangskosten bis zu 50 Prozent
- AEZ bis zu 50 Prozent
Was wird gefördert?
Unterstützt werden abschlussorientierte Qualifizierungen, die zu anerkannten Ausbildungsberufen führen oder Teilqualifizierungen ermöglichen. Zum Beispiel: Ein Helfer in einem Sanitär-Betrieb macht eine Umschulung zum Anlagenmechaniker Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
Außerdem in der Förderung: Anpassungsqualifizierungen, also Kurse zur Aktualisierung oder Erweiterung von Kenntnissen. Zum Beispiel: Eine Fachkraft in einem Handwerksbetrieb macht eine Fortbildung im Bereich Schweißen.
Diese Qualifizierungen können gefördert werden, wenn sie außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt werden und mehr als 160 Stunden dauern.
Ausnahme: Weiterbildungen zum Meister oder Techniker sind ausgeschlossen, da sie schon nach dem sogenannten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähig sind.
Wer wird gefördert?
Die Förderung soll vor allem die Beschäftigten unterstützen, deren Arbeitsplätze besonders leicht durch Technik ersetzt werden könnten, die grundsätzlich vom Strukturwandel betroffen sind oder die sich in einem Engpassberuf weiterbilden wollen. Damit haben viele Handwerksbetriebe gute Chancen. Die Fachkräftengpass-Analyse der BA listet zahlreiche handwerkliche Berufe auf, vor allem in den Branchen Bau-Ausbau, Metall und Elektronik (Im pdf ab Seite 8).
Allerdings gelten auch hier Bedingungen:
- Beschäftigte mit Berufsabschluss können nur gefördert werden, wenn der Erwerb dieses Abschlusses in der Regel länger als vier Jahre zurückliegt.
- Haben Beschäftigte in den letzten vier Jahren an Weiterbildungen teilgenommen, die nach § 82 SGB III gefördert wurden, kann eine Förderung nicht erfolgen.
Diese Bedingungen gelten nicht für Geringqualifizierte, die durch die geförderte Weiterbildung einen Berufsabschluss erlangen.
Hier gibt’s mehr Infos:
Betriebe können sich zu diesem Thema kostenlos vom Arbeitgeber-Service der Arbeitsagenturen beraten lassen. Dort können alle individuellen Fragen geklärt werden. Der örtliche Arbeitgeber-Service ist unter der Nummer 0800/4 55 55 00 kostenlos erreichbar.
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