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Urteil Stellenanzeige

Diskriminiert „junges Team“ ältere Bewerber?

Wer eine Stelle ausschreibt, darf niemanden benachteiligen. Reicht die Aussage „junges, hoch motiviertes Team“ um ältere Bewerber zu diskriminieren?

Niemand darf wegen seines Alters diskriminiert werden. Dieser Grundsatz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann zum Fallstrick bei Stellenanzeigen werden, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zeigt.

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Der Fall: Ein 61-jähriger Diplomkaufmann bewarb sich auf eine Stelle für SAP-Anwendungsbetreuung. In der Stellenanzeige hieß es unter: „Wir bieten Ihnen: Mitarbeit in einem jungen, hoch motivierten Team“. Der Mann erhielt eine Absage mit der Begründung, andere Bewerber seien für das spezielle Anforderungsprofil besser geeignet. Der Bewerber sah sich aufgrund seines Alters diskriminiert und klagte auf Schadensersatz.

Das Urteil: Das Landgericht Nürnberg entschied im Sinne des Klägers und sprach ihm eine Entschädigung in Höhe von gut 6.700 Euro zu. Die Formulierung in der Stellenausschreibung „junges hochmotiviertes Team“ bewirke eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters, so die Richter. Sie bezogen sich dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes.

Die Richter äußerten sich im Urteil dazu, wie Arbeitgeber einen Diskriminierungsvorwurf widerlegen können. Sie müssten ein beweisbares Verfahren durchführen, das Benachteiligungen nach AGG ausschließt. So könnten sie alle Bewerbungen in einem ersten Schritt darauf hin sichten, ob die Bewerber die geforderten Qualifikationen erfüllten und alle von vornherein aus dem weiteren Verfahren ausscheiden, bei denen dies nicht der Fall ist. Dies habe die beklagte Firma nicht getan.

LAG Nürnberg, Urteil vom 27. Mai 2020, Az. 2 Sa 1/20

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