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Diskriminierung kann teuer werden

20.000 Euro Entschädigung plus Verdienstausfall hat ein Gericht einer Mitarbeiterin zugesprochen, deren Arbeitgeber systematisch Frauen benachteiligt hat.

Geklagt hatte eine Abteilungsleiterin der Verwertungsgesellschaft GEMA, weil sie nicht befördert worden war. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab ihr Recht, es sah einen Fall von Geschlechterdiskriminierung: Obwohl zwei Drittel alle Mitarbeiter der GEMA Frauen sind, wurden alle 27 Führungspositionen mit Männern besetzt. Das genüge den Richtern als Indiz.

20.000 Euro Entschädigung soll die Frau nun wegen der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts erhalten. Außerdem soll ihr die GEMA für die Zukunft unbefristet die Differenz zwischen ihrem tatsächlichen Gehalt und jenem Verdienst bezahlen, den sie bei der Beförderung erhalten hätte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das LAG für Teile der Entscheidung die Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg:

Urteil vom 30. Juli 2008, Az.: 15 Sa 517/08

(jw)

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