Wer in seinem Betrieb eine Kasse führt, muss seit Anfang 2020 mit genauen Kontrollen des Finanzamtes rechnen: Hat die Kasse schon eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)? Erfüllt der Betrieb die Belegausgabepflicht – oder kann er eine Ausnahmeregelung geltend machen? Falls das Finanzamt bei einer Kassennachschau oder bei einer Betriebsprüfung Fehler entdeckt, kann das teuer werden: Steuernachzahlungen sind dann wahrscheinlich, Bußgelder möglich.
Einen kompakten Überblick über alle Neuregelungen wie auch Handlungsempfehlungen hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks auf 31 Seiten als PDF zusammengestellt. Die „Handreichung für bargeldintensive Handwerksbetriebe“ beantwortet alle wichtigen Fragen, zum Beispiel:
Welche elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen vor Manipulation geschützt werden?
- Woraus besteht eine TSE und wie kann sie implementiert werden?
- Was passiert, wenn die Kassen nicht aufgerüstet werden können, weil keine TSE verfügbar ist?
- Wer kann die Übergangsregelungen bis Ende 2020 in Anspruch nehmen?
- Was ist bei technischen Störungen der TSE zu beachten?
- Welche Anforderungen gelten aufgrund der neuen Belegausgabepflicht?
- Welche Mitteilungspflichten sind gegenüber dem Finanzamt zu beachten?
- Was muss im Rahmen der elektronischen Aufbewahrung beachtet werden?
- Wie wirken sich die Neuregelungen auf die Verfahrensdokumentation aus?
- Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Den kostenlosen Download gibt es hier.
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