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Urteil

Drei Finger ab - kein Schmerzensgeld

Nach einem Unfall mit einer defekten Brotschneidemaschine bekommt eine junge Auszubildende kein Schmerzensgeld. Selbst die zuständige Richterin nennt ihr eigenes Urteil "menschlich überhaupt nicht nachvollziehbar".

Arbeitgeber müssen Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall nur zahlen, wenn sie den Unfall mit Vorsatz verursacht haben. Das musste nun auch eine 21-jährige Auszubildende in einer Hagener Großbäckerei erfahren, wie das Portal derwesten.de berichtet. Um fertige Brotscheiben aus einer Schneidemaschine zu nehmen, habe sie die Klappe des ruhenden Geräts geöffnet und hineingegriffen. In diesem Augenblick hätten sich die Messer wieder in Bewegung gesetzt und der schwangeren jungen Frau in Sekundenschnelle drei komplette Finger abgetrennt.

Normalerweise stehen die Messer bei geöffneter Klappe still. Doch diese Maschine war defekt. Ob die Bäckermeisterin von dem Fehler der Maschine gewusst hat, ist laut derwesten.de, nicht ganz klar. Ein Mitarbeiter habe als Zeuge gegen die Chefin ausgesagt. Diese jedoch habe den Vorwurf bestritten. Das Arbeitsgericht Hagen wies die Klage auf 20.000 Euro Schmerzensgeld ab, da ein Vorsatz von Seiten des Arbeitgebers nicht feststellbar sei. "Mir ist völlig klar, dass diese Entscheidung menschlich überhaupt nicht nachvollziehbar ist", zitiert das Portal die Richterin, "aber ich fühle mich an die Rechtsprechung der oberen Instanzen gebunden."

Ganz ähnlich vor Kurzem ein Fall in Hessen: Hier war der Arbeitnehmer einer dpa-Meldung zufolge auf dem Weg durch die Werkstatt seines Arbeitgebers durch eine offenstehende Luke in einen fünf Meter tiefen Reifenkeller gestürzt. Dabei hatte er sich erheblich verletzt. Dem Chef sei kein direkter Vorsatz nachzuweisen, argumentierten auch die Richter am Landesarbeitsgericht Hessen. Ein bloß fahrlässiges Verhalten von Betriebsinhabern rechtfertige noch keinen Schmerzensgeldanspruch.

(bw/jw)

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