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Gehalt

Dreimal Weihnachtsgeld – immer Weihnachtsgeld

Wer seinen Mitarbeitern jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahlt, wird diese Verpflichtung nicht wieder los - es sei denn, beide Seiten einigen sich.

Für jährlich an die gesamte Belegschaft gezahlte Gratifikationen gilt:
Nach dreimaliger vorbehaltloser Zahlung sind sie verbindlich
eingeführt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil
klargestellt. Will der Arbeitgeber sich zu einem späteren Zeitpunkt von
dieser Verpflichtung befreien, so hat er dazu kaum einseitig eine
Möglichkeit.

An dem Anspruch der Angestellten ändert es nichts, wenn der Chef das
Weihnachtsgeld später mit dem Hinweis zahlt: "Die Zahlung ist eine
freiwillige Leistung und begründet keinen Rechtsanspruch." Einer
solchen Arbeitgebererklärung müssen Mitarbeiter nicht einmal
widersprechen.

Als "sinnvollste Lösung" in einer solche Situation empfiehlt
Rechtsanwalt Benjamin Unger auf der Website www.juraexamen.info, eine
einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitnehmer zu erzielen und ihn zum
Verzicht zu bewegen.

(bwjw)

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