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Digitalisierung + IT
Die Uhr tickt: Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Sind Sie darauf vorbereitet und haben für Ihren Betrieb bereits einen Datenschutzbeauftragten?
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Wer kann die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernehmen, was kostet ein Externer und wer haftet bei einer Datenpanne? Das sind Fragen die viele Unternehmer beschäftigen. Hier sind die Antworten!
Der Bundesrat lockert die Benennungspflichten beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Davon sollen vor allem kleine Betriebe profitieren.
Auch für Handwerksbetriebe kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht sein. Einige Politiker wollten das ändern, doch das Vorhaben ist im Bundesrat gescheitert.
Für einige Handwerksbetriebe ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Doch der muss nicht nur bestellt werden, die zuständige Landesdatenschutzbehörde muss darüber auch informiert werden.