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Telefonwerbung

Dubiose Datenschützer

Dreister geht es kaum: Jetzt verkaufen Telefonwerber schon selber Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung. Verbraucherzentralen schlagen Alarm.

Sie sind nervtötend und zuweilen hinterhältig. Werbeanrufe haben schon so manchen Handwerker viel Geld gekostet. Mit in Nebensätzen versteckten Formulierungen gelingt es Anrufern immer wieder, ihren Gesprächspartnern Verträge unterzujubeln. Inserate, Abonnements, Flatrates, Gewinnspiele #150; Verbraucherschützer fordern seit langem harte Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung. Die Abzocker hat das offenbar inspiriert.

Bundesweit werben nach Angaben von Verbraucherzentralen mehrere Firmen mit dem Versprechen, alle Werbeanrufe von ihren Kunden fernzuhalten. Wer einen "Mitgliedsbeitrag" zwischen 59 und 118 Euro bezahlt, dessen Rufnummer wird angeblich in eine Sperrliste eingetragen.

#132;Wir haben Beschwerden über Unternehmen, die unter dem Namen #130;Bundeszentrale Verbraucherservice #146;, #130;Verbraucherschutz Deutschland #146; oder auch #130;Deutscher Verband gegen Datenmissbrauch und Werbebelästigung (DVDW)' auftreten", berichtet Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Es sei "höchst zweifelhaft, dass Firmen, die gesetzwidrig Telefonwerbung betreiben, Rücksicht nehmen auf irgendwelche Sperrlisten #147;, warnt sie.

Das sehen auch andere Experten so. Die Verbraucherzentrale in Berlin hat bereits eine Firma abgemahnt. Doch die Strippenzieher setzen ihre Geschäfte unter neuem Namen fort, sagt die Sprecherin der Verbraucherzentrale, Marion Dinse. In Berlin haben die Beschwerden massiv zugenommen. "Das boomt regelrecht", ärgert sich Dinse über diese Masche. Übler Trick einiger Anrufer: "Die nennen den Leuten am Telefon deren Kontonummer und machen ihnen so Angst." Danach unterbreiten sie das Angebot, den Missbrauch der Bankdaten zu verhindern.

Die Verbraucherzentralen raten Betroffenen, die eine Rechnung von den dubiosen Datenschützern erhalten haben, nicht zu zahlen und den Vertrag binnen vierzehn Tagen zu widerrufen. Zudem sollten sie den Fall der regionalen Verbraucherzentrale beziehungsweise dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) melden.

(mfi)

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