Foto: FotoAndalucia - stock.adobe.com
Ein Mann reicht einem Kind einen Schnuller

LAG-Urteil

Dürfen Chefs die Verlängerung der Elternzeit verweigern?

Nach der Geburt haben Eltern das Recht, in Elternzeit zu gehen. Ein Gericht hat jetzt geklärt, ob ein Mitarbeiter die Elternzeit ohne Zustimmung verlängern darf.

Fachkräfte sind in vielen Betrieben rar. Da ist es keine schöne Nachricht für Unternehmer, wenn Mitarbeiter ihre Elternzeit verlängern wollen und somit noch länger im Betriebsalltag fehlen. Aber dürfen Chefs deshalb eine Verlängerung der Elternzeit verweigern? Ein Gericht hat diese Frage im Fall eines Vaters vorerst geklärt.

Der Fall: Ein Beschäftigter beantragte ab der Geburt seines Kindes zunächst eine Elternzeit von zwei Jahren. Einige Monate später stellte er bei seinem Arbeitgeber einen weiteren Antrag, denn er wollte die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern. Das lehnte der Arbeitgeber ab.

Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab dem Vater Recht und begründete diese Entscheidung mit Paragraf 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), durch den die Inanspruchnahme der Elternzeit geregelt ist. Nach Einschätzung der Richter ergebe sich aus dieser Regelung nicht, dass innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes nur die erstmalige Inanspruchnahme von Elternzeit zustimmungsfrei sein soll. Vielmehr spreche die Beschränkung der Bindungsfrist auf zwei Jahre dafür, dass Beschäftigte im Anschluss an die Bindungsfrist wieder frei disponieren können. Allerdings müssten sich Eltern bei der Verlängerung der Elternzeit an die gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigefristen halten.

Abschließend geklärt ist der Fall nicht, denn das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. September 2018, Az. 21 Sa 390/18

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/praxisbeispiel-so-bereiten-sie-die-elternzeit-fuer-vaeter-im-handwerksbetrieb-vor[/embed]

Väter in Elternzeit: Eine Frage der Organisation

Immer mehr Väter gehen in Elternzeit. Was für große Unternehmen unproblematisch ist, wird für kleine Betriebe eine echte Herausforderung. Doch wer rechtzeitig in die Planung einsteigt, kann die Lücke gezielt schließen.
Artikel lesen

Lotte übernimmt den Laden

Schwangerschaft, Entbindung, schnell wieder ins Büro – quasi übergangslos? Eine Handwerksunternehmerin erzählt, wie (unglaublich) kurz die Pause war, die sie sich nach der Geburt ihrer Tochter gegönnt hat.
Artikel lesen
Dürfen Chefs die Verlängerung der Elternzeit verweigern? > Paragraphs > Image Paragraph
Ein Mann reicht einem Kind einen Schnuller

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Urteil

Elternzeit: Arbeitgeber dürfen Urlaubsanspruch kürzen

Während der Elternzeit erwirbt ein Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub. Wann er gekürzt werden kann, klärte jetzt das Bundesarbeitsgericht.

    • Recht, Personal

Urteil

Wenn der Teilzeitwunsch in Elternzeit zum Problem wird

Eine Mitarbeiterin geht in Elternzeit. Und der Chef hat auch schon eine langfristige Vertretung eingestellt. Doch als die frischgebackene Mutter nach einigen Monaten die Elternzeit in Teilzeit beantragt, lehnt der Chef ab. Ist das rechtens?

    • Recht, Arbeitsrecht
Handwerk Archiv

Recht

Kündigung in ElternzeitKündigung in Elternzeit

Nur reguläre Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern während der Elternzeit nicht kündigen.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Kindererziehung

Elternzeit ist stückelbar

Bekommen Mitarbeiter während der Elternzeit ein weiteres Kind, dann haben sie mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung der Elternzeit.

    • Archiv