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Feinstaub

Durchfahrt verboten!

Wird aus dem Weg zum Kunden ein Hindernisparcours? Mögliche Fahrverbote sorgen für Ärger.

Die Folgen der Feinstaubproblematik: Kommunen dürfen ab 2007 in so genannten "Umweltzonen" Fahrverbote aussprechen. Je nach Region und Auslegung könnten die EU-Vorgaben die Dieseltransporter des Handwerks an die Kette legen. "Soll ich mein Material dann zu Fuß auf die Baustelle tragen?", fragt der niedersächsische Metallbaumeister Heiko Rosenhagen. Diese Frage stellt er nicht alleine. Auch Unternehmer mit einem relativ neuen Fuhrpark verfolgen die Diskussion mit Sorgenfalten.

Eine neue Kennzeichnungsverordnung teilt Automobile (wie berichtet) in vier Abgasklassen ein, die Wagen werden entsprechend mit farbigen Plaketten ausgestattet. Geplant ist außerdem ein Verkehrszeichen, mit dem Behörden die Verkehrseinschränkungen gestaffelt nach Schadstoffklassen in den innerstädtischen Zonen markieren können.

Ein Problem: Es wird kein einheitliches Verfahren geben. Während Hamburg als zurückhaltend gilt, plant München strikte Maßnahmen. "Ich müsste also bei jedem neuen Kunden überlegen, ob ich ihn beliefern darf", seufzt Rosenhagen. Laut Hannovers "Luftreinhalte- und Aktionsplan" sollen ab 2008 "Nutzfahrzeuge mit einer Schadstoffnorm schlechter Euro 3" die Umweltzonen quasi das gesamte Stadtgebiet nicht mehr befahren dürfen. Ab 2010 sollen die Zonen Euro 4-Transportern vorbehalten sein.

Danach wären sogar einige Neufahrzeuge bereits in vier Jahren von Fahrverboten betroffen. Noch 2006 haben Autokonzerne Transporter ausgeliefert, die nur die Euro 3-Norm erfüllen. Und wer nachträglich einen Filter in einen Euro 3-Motor einbaut, reduziert die Dieselpartikel, erklimmt aber nicht automatisch eine höhere Abgasklasse. Die Hersteller mussten für die Euro 4-Vorgaben völlig neue Motorsteuerungen entwickeln.

"Die Laufzeiten von Handwerkerautos liegen nicht selten bei zehn Jahren. Gekniffen werden vor allem die kleinen Betriebe sein, die vielleicht nur ein Fahrzeug haben", sagt Frank-Peter Ahlers, Umweltexperte der Handwerkskammer Hannover. Man könne von keinem Betriebsinhaber verlangen, dass er bei Bedarf "mal eben zu Sixt rennt" und sich einen Bulli ausleiht, nur weil er einen Auftrag in Hannover angenommen hat.

Frage an das niedersächsische Umweltministerium: Wird es eine Ausnahmeregelung im Sinne der Betriebe geben? Ministeriumssprecher Magnus Buhlert lässt sich auf keine Spekulationen ein: "Der Umweltminister weiß aber, dass er zwischen den ökologischen und wirtschaftlichen Interessen der Menschen abwägen muss."

Bei ihrer Suche nach einem Kompromiss könnten sich die Entscheider in Deutschlands Städten und Landesministerien am Vorbild Dortmund orientieren, rät Rosenhagen: "Dort sollen Zulieferer und Anlieger grundsätzlich in die Umweltzonen hineingelassen werden und ein Anliegen haben wir ja."

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