Die Bundesregierung hatte die Kürzung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge ab dem kommenden Jahr schon angekündigt, doch jetzt ist es offiziell: Die neue Förderrichtlinie liegt vor und gilt ab dem 1. Januar 2023.
Der Bund fördert zwar nach wie vor den Kauf von Elektroautos. Doch laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es einige Veränderungen:
- Plug-In-Hybride: Zum Jahreswechsel fällt die Förderung für Autos mit Hybridantrieb komplett weg.
- Reduzierte Fördersätze: Für batterieelektrische Fahrzeuge sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge sinken die Förderprämien.
- Mindesthaltedauer steigt: Sie wird auf zwölf beziehungsweise 24 Monate angehoben.
- Junge Gebrauchtfahrzeuge: Auch der Kauf von jungen gebrauchten E-Autos wird künftig gefördert.
Die erste Stufe für die neuen Fördersätze tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Laut BAFA fällt der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie und der Herstelleranteil wie folgt aus:
Zum 1. September 2023 folgt eine weitere Änderung: Dann können nur noch Privatpersonen einen Förderantrag stellen, teilt das BAFA mit. Für Unternehmen entfällt der Umweltbonus damit.
Anfang 2024 tritt die zweite Stufe der neuen Fördersätze in Kraft. Den Umweltbonus gibt es dann nur noch für Neufahrzeuge mit einem Listenpreis unter 45.000 Euro sowie für junge Gebrauchtfahrzeuge:
Weitere Infos zum Förderprogramm sowie Förderanträge finden Sie hier auf der Website des BAFA.
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