Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen – so heißt die neue Förderung. Betriebe und Selbstständige können sie ab sofort beantragen, wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mitteilt. Durch den Zuschuss fördern die KfW und das Bundesverkehrsministerium den Ausbau der Elektromobilität.
Details zur Förderung gibt die Bank auf ihrer Website bekannt:
- Demnach erhalten Betrieb bis zu 900 Euro für jeden Ladepunkt. Unter einem Ladepunkt versteht die KfW ein Gerät, an dem ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann – aber nicht mehrere gleichzeitig.
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort und Betriebe erhalten den Zuschuss direkt auf ihr Konto.Gefördert wird der Kauf von Ladestationen mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW und deren Installation.
- An den Stationen können sowohl Firmenfahrzeuge als auch Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden. Sie dürfen aber nicht öffentlich zugänglich sein. · Die Gesamtkosten für eine Ladestation müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, damit Betriebe einen Zuschuss erhalten.
- Um die Förderung zu bekommen, müssen Handwerker den Förderantrag stellen, bevor sie die Ladestation für ihren Betrieb kaufen und einbauen.
- Außerdem kann die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen kombiniert werden.
Weitere Infos zur Förderung sowie eine Liste mit allen förderfähigen Ladestationen finden Sie hier unter www.kfw.de.
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