Noch können sich Handwerksbetriebe per Post um öffentliche Aufträge bewerben. Doch das ändert sich spätestens am 18. Oktober 2018. Denn bis dahin müssen sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber sich vollständig auf eine elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren umstellen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt.
Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Sie können künftig sowohl Angebote als auch Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessenbestätigungen nur noch in elektronischer Form einreichen.(red)
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