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Aktenvernichter verkleinert ein Dokument. Daneben liegen Unmengen von Papierschnipseln.

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E-Vergabe: Daran führt bald kein Weg mehr vorbei

Sie bewerben sich regelmäßig um öffentliche Aufträge und setzen dabei grundsätzlich auf den Postweg? Dann sollten Sie diese Neuerungen bei E-Vergabe kennen!

Noch können sich Handwerksbetriebe per Post um öffentliche Aufträge bewerben. Doch das ändert sich spätestens am 18. Oktober 2018. Denn bis dahin müssen sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber sich vollständig auf eine elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren umstellen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt.

Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Sie können künftig sowohl Angebote als auch Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessenbestätigungen nur noch in elektronischer Form einreichen.(red)

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Keine öffentlichen Aufträge für korrupte Unternehmen

Unehrliche Betriebe sollen künftig effektiv von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat nun das Bundeskabinett beschlossen.
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