Die Handelskette Edeka Baden-Württemberg darf
weiterhin Autos der Marke Fiat Punto in ihren Lebensmittelmärkten
verkaufen. Das Offenburger Landgericht wies den Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung zu 90 Prozent zurück. Fiat hatte
wegen sittenwidriger und irreführender Werbung geklagt.
Seit Montag vergangener Woche bietet Edeka über eine Hotline, per
Internet und in den Edeka-Märkten in Baden-Württemberg einen Fiat
Punto im Paket mit einem Motorroller oder einem Laptop-Computer und
anderen Elektronikprodukten an. Der Preis für ein Paket liegt
bei 24.000 DM.
Lediglich in einem Punkt gab die Kammer dem Fiat-Antrag statt:
Edeka darf nicht mehr behaupten, dass ein Kunde unverzüglich nach
Bestellung eines Pakets eine Auftragsbestätigung der Fiat AG erhalten
werde. Mit dieser Aussage erwecke Edeka den falschen Eindruck, dass
der Autokonzern die Aktion unterstütze, hieß es im Urteil.
Der Richter betonte, bei dem Edeka-Angebot handele es sich nicht
um ein sittenwidriges Geschäft. Ein Koppelungsgeschäft dieser Art sei
grundsätzlich erlaubt, da die Kunden die Einzelpreise in Erfahrung
bringen könnten. Das Gericht sah es als gesichert an, dass die Summe
der Einzelpreise höher liege als der Paketpreis. Da Edeka in seinen
Prospekten den Fiat Punto mit seinen technischen Merkmalen und der
unverbindlichen Preisempfehlung richtig dargestellt habe, konnte die
Kammer auch in der Aufmachung der Werbung keine Wettbewerbswidrigkeit
feststellen.