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Bürgschaftsbanken
Ehegattenbürgschaft ist Verhandlungssache
Bürgschaftsbanken helfen weiter, wenn Handwerkern die Sicherheiten für Kredite fehlen. Die Bürgschaftsbank würde es zwar gerne sehen, wenn auch die Ehefrauen Verantwortung übernehmen. Doch das ist kein Muss.
Die Bürgschaftsbanken sind im Aufwind: Aufgabe der Banken ist es, Investitions- und Betriebsmittelkredite gegenüber der Hausbank abzusichern, wenn die eigenen Sicherheiten von Unternehmen dafür nicht ausreichen.
2009 haben diese Institute so viele Bürgschaften vergeben wie nie zu zuvor: Ein Plus von mehr als 14 Prozent meldet der Verband der deutschen Bürgschaftsbanken bei bewilligten Anträgen und vergebenen Bürgschaften. Die Institute hätten so „einen wichtigen Beitrag zur Überwindung von Finanzierungsengpässen“ geleistet.
Handwerker: Ehegattenbürgschaft ist überzogen
Doch nicht jeder Unternehmer sieht diese Förderung so positiv: Ein Blick in die Förderrichtlinien der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) hat jedenfalls Dirk Glaß die Freude an dem Angebot verdorben. Denn dort heißt es, dass Ehegatten der Kreditnehmer ihrerseits eine Bürgschaft für den Kredit geben müssten.
„Das hat doch nichts mit Förderung zu tun, wenn sich solche Institute so absichern“, kritisiert der geschäftsführende Gesellschafter der Glaß amp; Wolff GmbH amp; Co. KG in Zeven. Sein Unternehmen hat sich auf Fördertechnik und die Anfertigung von Maschinen für die Zucker- und Gemüseindustrie spezialisiert. Die Bilanzen des Unternehmens sehen gut aus, und die Auftragslage verspricht für 2010 ein kräftiges Wachstum.
Doch für notwendige Investitionen brauchten Glaß und seine beiden Mitgesellschafter zusätzliche Sicherheiten, „Wir haben unser gesamtes privates Vermögen in das Unternehmen gesteckt, mehr geht nicht.“ Dass nun auch noch die Ehefrauen Risiken übernehmen sollen, geht für Glaß am Förderauftrag der Bürgschaftsbanken „völlig vorbei“.
Bürgschaften sollen "fair" sein
Dass die NBB-Richtlinien Ehegatten als Bürgen vorsehen, bestätigt Rainer Breselge, Geschäftsführer der NBB. Das sei allerdings eine „Soll“-Bestimmung. „Wir schauen und das in jedem einzelnen Fall sehr genau an. Wir haben auch Fälle, in denen Ehegatte nicht als Bürgen infrage kommen.“ Das sei zum Beispiel der Fall, wenn Ehefrauen kein eigenes Einkommen haben und nicht über Vermögen verfügen. „Dann wäre eine Bürgschaft des Ehegatten sittenwidrig“, betont Breselge.
Doch auch wenn der Ehepartner über Vermögen verfügt, wird er nicht zwangsläufig zum Bürgen. So werde die NBB keine Bürgschaft vom Gatten verlangen, wenn dessen Vermögen aus einer Erbschaft stammt oder von ihm selbst erarbeitet wurde.
Expertenrat: Verhandeln Sie!
Dass die Bürgschaftsbank durchaus mit sich reden lasse, bestätigt Wolfgang Miethke von der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. „Das Thema kommt regelmäßig hoch“, weiß Miethke, der für die Handwerkskammern im Bewilligungsausschuss der NBB sitzt. „Über die Bürgschaft des Ehegatten kann man verhandeln. Wir haben regelmäßig Fälle, in denen Ehefrauen keine Bürgschaft eingehen.“ Dass Ehegatten eine uneingeschränkte Bürgschaft eingehen, sei sogar die Ausnahme. Miethke rät dazu, sich vor einem Bürgschaftsantrag bei der eigenen Handwerkskammer nach den Details zu erkundigen.
Unternehmer Dieter Glaß hat seine Finanzierung inzwischen ohne NBB geregelt. Dennoch sieht er das Thema weiter kritisch. „Wenn die Bürgschaftsbanken das so flexibel regeln, sollte das besser kommuniziert werden.“ Nicht jeder Handwerker habe die Zeit und das finanzielle Polster, solche wichtigen Informationen selbst herauszufinden oder sich eine Alternative zu suchen.