Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Steuern

Eigenheimzulage auf Ehepartner übertragen

Ehegatten genießen bei der Eigenheimzulage schon immer gewisse Privilegien. Gehört ein Eigenheim beiden Ehegatten gemeinschaftlich und bekommt ein Ehegatte den Anteil des anderen übertragen, geht die Eigenheimzulage unter bestimmten Voraussetzungen nicht verloren.

Das gilt selbst dann, wenn die Übertragung nach dem 31.12.2005 stattfand (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung v. 9.1.2006 (Az. EZ 1150 1 St 32/St 33) und Pressemitteilung v. 27.1.2006).

Grundsätzlich gibt es für Neufälle, also für alle Immobilienerwerbe mit Bauantragstellung oder Kaufvertragsunterzeichnung im Jahr 2006 grundsätzlich keine Eigenheimzulage mehr. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme. Denn erwirbt ein Ehegatte den Anteil seines Partners an der gemeinsamen Immobilie, darf der übernehmende Ehegatte die Eigenheimzulage für diesen übernommenen Anteil bis zum Ende des Förderzeitraums in unveränderter Höhe weiter beziehen. Die Beamten des Bayerischen Landesamts für Steuern äußerten sich wie folgt zu diesem Thema:

Erwirbt ein Ehegatte den Anteil des anderen Ehegatten an der gemeinsamen Immobilie, darf er auf diesen Anteil entfallenden Förderbetrag weiterhin in Anspruch nehmen (§ 6 Abs. 2 Satz 5 EigZulG).

Das gleiche gilt, wenn einem Ehegatten der Anteil des anderen an einer gemeinsamen Immobilie im Rahmen einer Schenkung übertragen wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Eheleute im Zeitpunkt der Übertragung nicht dauernd getrennt lebten.

Tipp: In der angesprochenen Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Übertragung oder der Erwerb des Anteils an einer gemeinsamen Immobilie vom Ehegatten auch nach dem 31.12.2005 nicht schädlich ist. Selbst wenn die Übertragung oder der Erwerb zwischen Ehegatten in 2007 oder später liegt, darf der übernehmende Ehegatte den übernommenen Förderbetrag bis zum Auslaufen der Förderungen für sich beanspruchen.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Steuern

Vorsicht bei Gehaltsumwandlung für den Ehegatten

50 Prozent vom Ehegatten-Lohn per Gehaltsumwandlung für die Altersvorsorge – und das mit einem hohen Ausfallrisiko. Was dazu wohl der Fiskus sagt?

    • Steuern

Strategie

Unternehmerische Fähigkeiten: Haben Sie’s wirklich drauf?

Was muss ein Betriebsinhaber können und wissen? Klar ist: Es gehört mehr dazu, als das eigene Handwerk zu beherrschen. Um diese 5 Voraussetzungen sollten Sie sich kümmern.

    • Strategie

Ablauforganisation

Verlieren Sie oft Zeit durch unnütze Arbeit?

Informationen sind nicht, wo sie sein sollen. Projektdaten müssen doppelt und dreifach von Hand übertragen werden. Teure Zeit geht verloren. Kennen Sie das? Verlieren Sie oft Zeit durch unnütze Arbeit?

    • Ablauforganisation

Steuern

Finanzgericht kassiert üppigen Ehegatten-Arbeitsvertrag

Firmenwagen, Altersvorsorge und flexible Arbeitszeiten für die Gattin – auf 400-Euro-Basis? Bei so großzügigen Arbeitsverträgen mit Ehegatten kann der Fiskus die Betriebsausgaben komplett streichen.

    • Steuern