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Kleinbetriebe

Einfache Steuerregeln für Kleinbetriebe

Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu 50.000 Euro sollen nach den Forderungen des Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) die Hälfte ihrer Einnahmen pauschal als Kosten ansetzen können. Damit fordert der ZDH eine Verdoppelung der Einkommensgrenze, die Finanzminister Hans Eichel in seinem Vorschlag angeregt hatte.

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07.01.2003

Kleinbetriebe

Einfache Steuerregeln für Kleinbetriebe

Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu 50.000 Euro sollen nach den Forderungen des Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) die Hälfte ihrer Einnahmen pauschal als Kosten ansetzen können. Damit fordert der ZDH eine Verdoppelung der Einkommensgrenze, die Finanzminister Hans Eichel in seinem Vorschlag angeregt hatte.

Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu 50.000 Euro sollen nach den Forderungen des Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) die Hälfte ihrer Einnahmen pauschal als Kosten ansetzen können. Damit fordert der ZDH eine Verdoppelung der Einkommensgrenze, die Finanzminister Hans Eichel in seinem Vorschlag angeregt hatte. Denn: Eine breite Wirkung entfaltet eine solche Maßnahme erst, wenn alle Gewerbebetriebe mit Einnahmen bis zu 50.000 Euro im Jahr erfasst werden, sagte ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer nach Presseberichten. Auch von der Union komme Kritik, meldet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Finanzminister Hans Eichel hatte diese Regelung vorgeschlagen, um Existenzgründern und Kleinunternehmern unter die Arme zu greifen. So sollten Kleinunternehmer ferner von der Umsatzsteuer befreit werden und ihre Gewinne einfacher ermitteln dürfen. Allerdings sollten nach Eichels Vorstellung nur Unternehmer mit einem Einkommen von maximal 25.000 Euro von den Regelungen profitieren können. Außerdem schlägt Eichel vor, staatliche Zuschüsse für Existenzgründer künftig steuerlich neutral zu behandeln.

Dem ZDH gehen diese Vorschläge nicht weit genug, für Betriebe mit Einnahmen unter 50.000 Euro fordert der ZDH daher:

Befreiung von der Pflicht zur Buchführung

Die Hälfte der Einnahmen sollte pauschal als Betriebsausgaben steuerlich anerkannt werden

die Streichung der Gewerbesteuerpflicht

Verzicht auf eine Umsatzsteuererklärung

Da für diese Vorschläge das Einkommenssteuerrecht geändert werden müsste, hängt die Umsetzung auch von der Zustimmung der Union im Bundesrat ab. Doch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU Friedrich Merz meldet Kritik an Eichels Plänen. Ich bin gegen weitere Sonderregelungen im Steuerrecht, egal ob es um Zinsen oder Kleinunternehmer geht, sagte er gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Stattdessen fordert er eine grundlegende Reform des Einkommensteuersystems.

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