Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Demnach muss das Finanzamt Korrekturen bei reinen Übertragungs- oder Eingabefehlern auch dann noch akzeptieren, wenn die einmonatige Einspruchsfrist vorbei ist. Das gilt zumindest für Fehler, die nicht grob fahrlässig verursacht wurden, sondern bei sorgfältiger Arbeit passiert sind.
Die Begründung des BFH: Durch die elektronische Steuererklärung nehmen Steuerzahler den Finanzämtern die händische Erfassung der Daten ab und im Vergleich zur Erklärung auf Papier sei die Eingabe am Monitor mitunter unübersichtlich. In dem behandelten Fall hatte ein Betroffener einen solchen Fehler erst nach vier Jahren bemerkt. (Urteil vom 10. Februar 2015, Az. IX R 18/14)
Elster
Eingabefehler später korrigieren
Bei der elektronischen Steuererklärung können Eingabefehler leichter passieren. Deswegen sind auch Korrekturen noch nach dem Bescheid möglich.