Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Kündigung bei längerer Krankheit

"Einleuchtende" Begründung gefragt

Eine Kündigung bei längerer Krankheit ist nicht so einfach, wenn es sich um einen langjährigen Mitarbeiter handelt. Auch Kleinunternehmen brauchen eine gute Begründung.

Kündigen in Kleinunternehmen mit nicht mehr als 10 Mitarbeitern sind eigentlich unproblematisch. Sie fallen nicht unter die komplizierten Regeln des Kündigungsschutzes. Vorsicht müssen Arbeitgeber allerdings walten lassen, wenn die Kündigung wegen Krankheit ausgesprochen werden soll. Hier gilt der Grundsatz von „Treu und Glauben“. Praktisch bedeutet das: Der Betrieb muss die Kündigung zumindest sachlich irgendwie begründen.

So wie in dem vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein behandelten Fall:

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die nach 2,5 Monaten Krankheit die Kündigung erhalten hatte. Zuvor hatte sie auf Nachfrage des Arbeitgebers keine Angaben machen können, wann mit einer Genesung zu rechnen sei. Die Frau war seit 19 Jahren in dem 5-Mann-Betrieb beschäftigt und zog vor Gericht: Die Kündigung verstoße gegen das Gebot der sozialen Rücksichtnahme.

Das Gericht sah das anders: In einem Kleinbetrieb komme es bei langjährigen Mitarbeitern lediglich darauf an, dass „der Grund für eine Kündigung gegenüber einem langjährig beschäftigten Arbeitnehmer auch angesichts dessen Betriebszugehörigkeit ,einleuchten‘ muss“.

Das wäre zum Beispiel nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf geringe krankheitsbedingte Fehlzeiten stützen würde.

In diesem Fall jedoch benötigte der Arbeitgeber dringend einen Ersatz. Da sich die Stelle befristet nicht besetzen ließ und die Mitarbeiterin auch keine  Angaben über die voraussichtliche Genesung machen konnte, sei die Kündigung gerechtfertigt. (Urteil vom 14. Oktober 2014, Az. 1 Sa 151/14)

Auch interessant

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Für Mitarbeitende in einem Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz in der Regel nicht.

Urteil

Kündigung im Kleinbetrieb auch bei offenen Stellen?

Kündigungen können im Kleinbetrieb ohne Begründung ausgesprochen werden. Ein Arbeitgeber begründete sie trotzdem – und handelte sich ein Gerichtsverfahren ein.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt für alle, die länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten.

Arbeitsrecht

Teilzeitwunsch ablehnen? Das geht nur mit sauberer Begründung

Das Teilzeitgesetz erlaubt Mitarbeitenden, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Dieses Urteil zeigt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber Teilzeitwünsche ablehnen können.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Manager and a woodworker both holding blueprint,looking each other and laughing

Personal

Krank nach Kündigung: Was erschüttert Beweiswert der AU?

Auf die Kündigung folgt eine Krankmeldung: Da können durchaus Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen – vor allem, wenn das Attest bis zum Ende der Kündigungsfrist geht.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Kranke gehören ins Bett? Ja, wenn es die Genesung erfordert. Wer fitter ist, hat mehr Freiräume.

Personal

9 Irrtümer rund um die Krankschreibung – und was Sie als Arbeitgeber dürfen

Corona, Grippe, banale Infekte: Die Krankheitswelle rollt. Grund genug, mit ein paar populären Irrtümern zum Thema Krankschreibung aufzuräumen.

    • Personal, Personalführung, Recht, Arbeitsrecht