Im Jahr 2004 traten zahlreiche Steuer-Änderungen in Kraft. Gegen diese gesetzlichen Einschränkungen bestehen erhebliche Bedenken. Bisher mussten Steuerzahler gegen ihre Einkommensteuerbescheide 2004 Einspruch einlegen und auf ein Urteil des Finanzgerichts Münchens hinweisen, das das Haushaltsbegleitgesetz 2004 für verfassungswidrig einstufte.
Um einer Einspruchsflut vorzubeugen, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) sich nun dazu entschlossen, ...