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Einspruch

Einspruch gegen Steuerbescheid lohnt sich

Fast 76 Prozent aller Einsprüche gegen einen Steuerbescheid führen zumindest teilweise zum Erfolg.

Wie die Steuerkanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart berichtet, haben 2008 rund 5,3 Millionen Bürger Einsprüche eingelegt. In knapp der Hälfte hatten die Steuerzahler Erfolg, in den übrigen Fällen konnten sie zumindest einen Teilerfolg erzielen. Nur 24 Prozent der Einsprüche wurden demnach komplett abgelehnt.

Häufige Fehlerquellen seien Zahlendreher, selbst vergessene oder vom Finanzamt gestrichene Abzugsposten sowie unberücksichtigte Urteile und Erlasse.

Ob ein Einspruch überhaupt zulässig ist, hängt zunächst davon ab, dass ein Steuerzahler die einmonatige Einspruchsfrist wahrt. Sie beginnt nach Angaben der Steuerkanzlei am dritten Tag nach der Aufgabe des Bescheides zur Post. Falle dieser Termin auf einen Sonntag, Feiertag oder einen Sonnabend, gelte der Bescheid erst am nächsten Werktag als zugestellt. Um die Einspruchsfrist einzuhalten, müsse der Einspruch zumindest am letzten Tag beim zuständigen Finanzamt eingehen. Wird es zeitlich knapp, dann genüge auch ein Einspruch per E-Mail, Fax oder direkt schriftlich in den Hausbriefkasten des Finanzamts.

Dennoch sollten Steuerzahler ihre Steuerschuld sofort begleichen. Wer stattdessen einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen will, sollte bedenken, dass das bei negativem Ausgang mit sechs Prozent Zinsen pro Jahr zu Buche schlägt .

(jw)

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