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Fiskus macht Fehler

Einspruch gegen Steuerbescheid lohnt sich

Sie sollten Steuerbescheide nicht einfach akzeptieren. Zwei von drei Einsprüchen führen zum Erfolg. So funktioniert es.

Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich durchaus lohnen: Sechs Millionen Einsprüche bearbeiteten die Finanzbehörden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (Achtung: PDF) im vergangenen Jahr. In mehr als vier Millionen Fällen bekamen die Steuerzahler recht.

Nicht immer sind es steuerrechtliche Gründe, die zu solchen Änderungen führen. Oft geht es auch nur um simple Fehler. "Es werden immer noch mehr als 70 Prozent der Steuererklärungen in Papierform eingereicht. Die Daten müssen die Finanzbeamten übertragen, da kann es schon zu Fehlern kommen", berichtet Horst Schade, Vizepräsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen. Doch nicht nur Zahlendreher und verrutschte Kommastellen gilt es zu korrigieren. "Häufiger kommt es vor, dass etwas übersehen wird", sagt Schade, "zum Beispiel Spendenquittungen oder Nachweise für Krankheitskosten." 
Wie Sie Ihren Steuerbescheid überprüfen und welche Formalitäten Sie beachten müssen, fasst Schade in fünf Punkten zusammen.

1. Punkt für Punkt überprüfen
Vergleichen Sie den Bescheid Punkt für Punkt mit Ihrer Steuererklärung.  Prüfen Sie auch die Anmerkungen des Finanzamtes auf Hinweise und Begründungen, warum bestimmte Posten nicht berücksichtigt wurden.

2. Frist wahren
Ihr Einspruch muss binnen eines Monats beim Finanzamt eingehen. Maßgeblich ist dabei für Sie das Datum des Steuerbescheids plus drei Tage.
Steht auf dem Bescheid der 27. Juli, dann beginnt die Frist am 30. Juli und endet am 30. August. Bei schwerer Krankheit kann das Finanzamt die Frist auf Antrag entsprechend verlängern, sobald Sie genesen sind.

3. Änderungsantrag bei Fehlern
Geht es um einfache Fehler des Finanzamtes, dann genügt oft ein Anruf beim Finanzamt.
Risiko:  Verstreicht die Einspruchsfrist, ohne dass Sie den geänderten Bescheid erhalten, so verlieren Sie Ihre Einspruchsmöglichkeit.
 Sicherer: Sie schicken einen formlosen Änderungsantrag an das Finanzamt, in dem Sie kurz Ihre Änderungswünsche auflisten.

4. Einspruch mit Nebenwirkungen
Ein regelrechter Einspruch ist fällig, wenn das Finanzamt in wichtigen Punkten von Ihren Angaben in der Steuererklärung abweicht, zum Beispiel wenn es Betriebsausgaben nicht anerkennt.
Risiko:  Das Finanzamt kann den Steuerbescheid noch einmal komplett überprüfen.  "Entdeckt es eigene Fehler, kann sich Steuerbescheid auch zulasten des Steuerzahlers verbösern", sagt Schade. Es könnte also teurer werden.
Eine drohende "Verböserung" muss der Fiskus allerdings abkündigen. "Zieht ein Handwerker seinen Einspruch dann zurück, bleibt es beim bisherigen Bescheid."

5. Zahlungsaufschub beantragen
Einen wichtigen Vorteil hat der Einspruch gegenüber dem Änderungsantrag: Einen möglichen Zahlungsaufschub gibt es nur in Kombination mit einem Einspruch.  "Dazu muss man einen Antrag auf Aussetzung stellen", betont Schade.
Lehnt der Fiskus den Aufschub ab, bedeutet das noch nicht das Ende für den Einspruch. "Dann kann man auf Zahlungsaufschub klagen oder einfach zahlen und das Ergebnis des Einspruchs abwarten", sagt Schade.

(jw)

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