Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz will der Bundestag die „gezielte und gesteuerte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt“ ermöglichen. Künftig sollen nicht nur Hochqualifizierte mit Hochschulstudium in Deutschland arbeiten dürfen, sondern auch Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung.
Beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kommt das gut an: „Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhält Deutschland ein modernes Zuwanderungsrecht“, so Generalsekretär Holger Schwannecke. Das beschlossene Regelwerk sei ein wichtiger Baustein, um die zunehmende Knappheit an Fachkräften in Deutschland „zumindest zu lindern“. Was für das personalintensive Handwerk von besonderer Bedeutung ist: Die Zuwanderung von beruflich qualifizierten Fachkräften wird deutlich erleichtert.
Das ebenfalls beschlossene Gesetz über die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sieht Schwannecke als wichtiges Signal für die zahlreichen Handwerksbetriebe, die sich bei der Integration geflüchteter Menschen engagieren. Mit der Stichtagsregelung, nach der die Beschäftigungsduldung nur bei Geflüchteten Anwendung findet, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind, gebe es eine rechtssichere Regelung. Der ZDH-Generalsekretär hätte aber präferiert, die jetzt vorgesehene Erfordernis einer 18-monatigen Vorbeschäftigungszeit zur Erlangung der Beschäftigungsduldung auf 12 Monate zu verkürzen.
In Kraft ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach der Entscheidung des Bundestages noch nicht. Ende Juni muss noch der Bundesrat darüber abstimmen.
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