Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Bürokratie

ELENA sammelt Abmahnungen

Vom 1. Juli an müssen Handwerker beim Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zusätzliche Angaben zu Kündigungen, Abmahnungen und befristeten Arbeitsverhältnissen machen.

Schon seit Anfang 2010 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Einkommensnachweise digital an ELENA zu melden. Langfristig soll das System dem Bürokratieabbau dienen.

ELENA erreicht am 1. Juli 2010 eine wichtige Ausbaustufe: Ab diesem Zeitpunkt sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, zusätzliche Informationen zu übermitteln, wenn ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung, Entlassung oder Befristung endet.

Was will ELENA wissen?
Folgende Fragen müssen Arbeitgeber dann beantworten, berichtet datev.de:

  • Wann endet das Arbeitsverhältnis?
  • Wann erfolgte die Kündigung?
  • Wer hat wie gekündigt?
  • Wie wurde die Kündigung zugestellt?
  • Erfolgte die Entlassung aufgrund vertragswidrigen Verhaltens?
  • Wenn ja: Was war der Kündigungsgrund?
  • Wurde vorher eine Abmahnung ausgesprochen?

Diese Angaben sollen ab 2012 die Grundlage zur Berechnung von Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld bilden.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit ELENA? Funktioniert das System? Macht es mehr Arbeit? Rechnen Sie langfristig mit Vorteilen? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare.

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

LAG-Urteil

Arbeitszeitbetrug: Ist eine Kündigung ohne Abmahnung möglich?

Volle Arbeitszeit auf dem Stundenzettel eintragen, aber früher gehen? Das ist Arbeitszeitbetrug! Aber darf ein Arbeitgeber deshalb ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung aussprechen?

    • Recht, Arbeitsrecht
kuendigung.jpeg

Urteil

Kündigungsfrist: Welches Datum gilt?

Ein Arbeitgeber nennt in der Kündigung ein Datum, das nach der vereinbarten Kündigungsfrist liegt. Wann endet das Arbeitsverhältnis? Ein Gericht klärt auf.

    • Recht
AdobeStock_308246085.jpeg

Arbeitsvertrag

Befristung wegen elektronischer Unterschrift unwirksam

Heutzutage lässt sich Vieles digital erledigen – auch die Unterschrift. Doch das wurde einem Betrieb bei einem befristeten Arbeitsvertrag zum Verhängnis.

    • Recht, Arbeitsrecht

Personal

5 Fehler, die Sie bei Abmahnungen vermeiden müssen

Bevor Sie einem Mitarbeiter wegen seines Verhaltens kündigen, müssen Sie ihn abmahnen. Diese Fehler sollten Sie dabei vermeiden.

    • Recht