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Bürokratie

ELENA sammelt Abmahnungen

Vom 1. Juli an müssen Handwerker beim Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zusätzliche Angaben zu Kündigungen, Abmahnungen und befristeten Arbeitsverhältnissen machen.

Schon seit Anfang 2010 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Einkommensnachweise digital an ELENA zu melden. Langfristig soll das System dem Bürokratieabbau dienen.

ELENA erreicht am 1. Juli 2010 eine wichtige Ausbaustufe: Ab diesem Zeitpunkt sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, zusätzliche Informationen zu übermitteln, wenn ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung, Entlassung oder Befristung endet.

Was will ELENA wissen?
Folgende Fragen müssen Arbeitgeber dann beantworten, berichtet datev.de:

  • Wann endet das Arbeitsverhältnis?
  • Wann erfolgte die Kündigung?
  • Wer hat wie gekündigt?
  • Wie wurde die Kündigung zugestellt?
  • Erfolgte die Entlassung aufgrund vertragswidrigen Verhaltens?
  • Wenn ja: Was war der Kündigungsgrund?
  • Wurde vorher eine Abmahnung ausgesprochen?

Diese Angaben sollen ab 2012 die Grundlage zur Berechnung von Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld bilden.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit ELENA? Funktioniert das System? Macht es mehr Arbeit? Rechnen Sie langfristig mit Vorteilen? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare.

(jw)

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