Eltern können die Zahlung der Handy-
Gebühren ihrer Kinder verweigern, wenn sie dem
Mobilfunkvertrag nicht zugestimmt haben. Grund: Zwischen einem
Mobilfunkanbieter und einem Minderjährigen kann laut der
Zeitschrift "connect" ohne Mitwirkung der Eltern kein
rechtsgültiger Vertrag zustande kommen. Verkäufer, die
Jugendlichen trotzdem ein Handy mit Kartenvertrag verkaufen,
müssen das Gerät auf Wunsch der Eltern wieder zurück nehmen.
Lediglich Prepaid-Angeboten bilden eine Ausnahme. Selbst
ein Siebenjähriger kann gegen Vorkasse Telefonminuten
rechtswirksam erwerben. Allerdings garantieren auch Prepaid-
Cards keine häufig angekündigte "volle Kostenkontrolle": Wegen einer zeitlichen Verzögerung bei der Abrechnung können manche
Prepaid-Nutzer weiterhin die gerade bei Jugendlichen sehr
beliebten SMS-Botschaften versenden, obwohl das
Gesprächsguthaben längst verbraucht ist. Wird die Rechnung nicht gezahlt, legen
die Netzbetreiber die Handy-Nummer lahm.