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Recht

Elterngeld auch für Unternehmer

Bei Handwerkern entscheidet der Gewinn über die Höhe des finanziellen Zuschusses.

Berufstätige Eltern, die sich ganz ihrem Nachwuchs widmen möchten, trifft der Einkommensverlust nicht mehr ganz so hart. Denn seit dem 1. Januar erhält der erziehende Elternteil vom Staat das so genannte Elterngeld. Neben Erwerbstätigen, Beamten, Arbeitslosen, Studierenden und Auszubildendenerhalten auch Selbstständige die staatliche Unterstützung. Was müssen Sie wissen?

Jens Flosdorff, Pressereferent im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, antwortet auf die wichtigsten Fragen zum Elterngeld für Selbstständige:

Wie hoch ist das Elterngeld?

Der Staat ersetzt 67 Prozent des wegen der Betreuung wegfallenden Gewinns abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Er zahlt allerdings nicht mehr als 1800 Euro pro Monat. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro.

Wie wird der Gewinn ermittelt?

Als Grundlage der Berechnung kann zum Beispiel der letzte Steuerbescheid dienen, wenn der Unternehmer im Veranlagungszeitraum und in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes durchgängig gearbeitet hat. Wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt, können auch der vorletzte Steuerbescheid, eine Einnahmen- Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz eingereicht werden. Das Elterngeld wird dann vorläufig gezahlt, bis der Unternehmer den aktuellen Steuerbescheid erhalten hat.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Längstens während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes. Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen. Um zwei weitere Monate Elterngeld zu bekommen, muss jedoch auch der Partner die Betreuung übernehmen. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld volle 14 Monate.

Wann kann Elterngeld beantragt werden?

Ab dem Tag der Geburt. Rückwirkend wird es für höchstens drei Monate vor Antragstellung gezahlt.

Ist Teilzeitarbeit erlaubt?

Ja. Allerdings nur solange der Elterngeldempfänger nicht mehr als durchschnittlich 30 Stunden pro Woche arbeitet.

Formulare und Infos für Eltern

Wer das Elterngeld beantragen will, muss einige Formalitäten beachten.

Antragsformulare erhalten Sie im Internet, zum Beispiel auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, www.ms.niedersachsen.de, unter dem Themenpunkt Familie, Unterpunkt Elterngeld. Auf der Homepage des Landes, www.sachsen-anhalt.de, ist das Formular unter dem Menüpunkt Online Services, Unterpunkt Bürgerservice, dann Geburt hinterlegt.

Stellen müssen Sie den Antrag bei der Elterngeldstelle. Wo Sie Ihre zuständige Stelle finden, verraten ebenfalls die genannten Websites.

Mit dem Antrag müssen Sie die Geburtsurkunde, Nachweise zum Gewinn, eine Erklärung über die Arbeitszeit während der Elternzeit und die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld vorlegen. Außerdem müssen Sie angeben, ob und in welcher Höhe Sie im Bezugszeitraum voraussichtlich Gewinn erzielt: Das Elterngeld wird nur für das tatsächlich wegfallende Einkommen gezahlt. Das muss zum Ende der Elternzeit nachgewiesen werden.

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