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Auszeit für die Familie planen

Elternzeit auch für Selbstständige? Das geht!

Elternzeit für den Chef oder die Chefin – wie soll das gehen? Mit der richtigen Vorbereitung kann sich jeder ein paar Wochen freischaufeln.

Kinder und Arbeit unter einen Hut zu bekommen ist nicht leicht. Erst recht nicht, wenn man für einen Betrieb und seine Mitarbeiter verantwortlich ist.

Dennoch will jede Mutter und wollen zunehmend mehr Väter Zeit für die Neugeborenen haben. Gerade in den ersten Wochen und Monaten entwickeln sich die Kleinen rasant, da will man keine Minute verpassen!

Seien Sie selbstbewusst!
Wer die geplante Auszeit selbstbewusst gegenüber Kunden und Mitarbeitern vertritt, wird auf positive Reaktionen stoßen. Denn dann zweifelt Ihr Umfeld nicht daran, dass Sie sich diesen Schritt gut überlegt haben.

„Betonen Sie, dass Ihr Betrieb in Ihrer Abwesenheit wie üblich geführt wird und Kunden die gleiche Leistung erwarten können“, sagt Carlotta Köster-Brons, Geschäftsführerin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU).

Haben Sie selbst ein schlechtes Bauchgefühl, können Sie sich in der Elternzeit nicht entspannen und die Zeit mit Ihrem Kind nicht genießen. Wer nur an den Betrieb denkt, sollte den Weg nicht gehen.

Nächste Seite: Wer die Elternzeit richtig vorbereitet, kann zuhause gut entspannen. So geht es.

Lernen Sie delegieren!


Wer einige Zeit zuhause bleiben will, muss Aufgaben delegieren können. „Sonst geht das Projekt Elternzeit schief“, warnt Köster-Brons.

Fast alle Aufgaben können Sie für eine gewisse Zeit delegieren.

Ausnahmen: Wichtige Bankgespräche, Termine mit dem Finanzamt und große Vertragsverhandlungen. „Bei diesen Terminen sollten Sie trotzdem anwesend sein, da die Vertragspartner Sie als Chef kennen und schätzen.“

Die Vorbereitung ist das Wichtigste
Haben Sie eine Aufgabenliste erstellt, verfeinern Sie diese nach und nach gemeinsam mit Ihrem Team.

Übergeben Sie das Zepter nicht erst mit Beginn der Elternzeit, sondern holen Sie die Beteiligten Stück für Stück mit ins Boot. Geben Sie die Verantwortung nach und nach ab. So können im Vorfeld alle offenen Fragen und Probleme geklärt werden, wenn Sie noch permanent im Betrieb sind.

Mithilfe von regelmäßigen Besprechungen können Sie sehen, ob Sie den richtigen Personen die passenden Aufgaben zugeteilt haben. Notfalls können Sie rechtzeitig nachjustieren.

Arbeitsweise anderer akzeptieren
Seien Sie sich im Klaren darüber, dass nicht jeder Vertreter genauso arbeitet, wie Sie. Es gibt viele Wege, die ans Ziel führen. Die nötige Gelassenheit dafür müssen Sie mitbringen. Letztendlich zählt das Ergebnis, das andere im Team erzielen. Dann können neue Wege auch eine Bereicherung für die Firma sein.

Wichtig: Das normale Geschäft muss auch schon vor Ihrer Auszeit ohne Chef oder Chefin laufen können. Funktioniert das nicht, haben Sie auch vor der Elternzeit dringenden Handlungsbedarf!

Nächste Seite: Warum Sie keine externe Vertretung in den Betrieb holen sollten.

Finden Sie Vertreter im Betrieb!


Für ein paar Wochen oder Monate lohnt es sich nicht, einen externen Chef auf Ihre Position zu setzen. Das schafft vor allem Unruhe im Betrieb. Auch nach außen kann es den Eindruck vermitteln, Sie würden den kompletten Ausstieg planen.

Empfehlenswert ist hingegen, die Geschäftsführung an einen oder zwei erfahrene Mitarbeiter vertretungsweise zu übergeben.

Kommunizieren Sie Ihr Vorhaben frühzeitig
Informieren Sie enge Mitarbeiter schon einige Monate vor Ihrer Auszeit. Gerade wenn Sie planen, dass Sie ein enger Mitarbeiter vertreten soll oder einige Ihrer Aufgaben übernimmt, ist das von Vorteil.

Alle anderen Mitarbeiter sollten Sie nicht zu spät informieren. Das ist für die Stimmung im Betrieb wichtig. Wenn alle rechtzeitig bescheid wissen, können Sie sich darauf einstellen.

Kunden müssen ebenfalls von Ihrer Elternzeit erfahren. Was planen Sie, wer vertritt Sie, für welchen Zeitraum? Das schafft Vertrauen.

Nächste Seite: So beantragen Sie Elterngeld für Ihre Elternzeit.

Auch Sie haben Anspruch auf Elternzeit!


Wer in einem Arbeitsverhältnis steht und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet, hat generell Anspruch auf Elternzeit. Die geht in der Regel 12 Monate ab Geburtstag des Kindes. Maximal ein Jahr wird auch Elterngeld gezahlt. Nimmt der Partner weitere zwei Monate Elternzeit, kann ein Paar bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen. Beantragen Sie weniger Monate, bekommen Sie automatisch weniger Geld.

Steuerbescheid als Berechnungsgrundlage
Bei Selbstständigen erfolgt die Berechnung des Elterngeldes anders als bei Angestellten. Grundlage bei Chefs und Chefinnen im Handwerk ist der Gewinn laut Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes.

Wenn Ihnen der Steuerbescheid zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegt, können Sie ersatzweise andere Unterlagen nutzen. Zum Beispiel den letzten verfügbaren Einkommensteuerbescheid, eine vorhandene Einnahmen-Überschussrechnung oder eine Bilanz.

Außerdem wichtig für die Berechnung:
Es wird die Summe der positiven Einkünfte aus den verschiedenen selbstständigen Einkunftsarten berücksichtigt. Verluste werden nicht mit Gewinnen einer anderen Einkunftsart verrechnet, sondern werden mit null Euro angesetzt.

Die Elterngeldstellen in Ihrer Region können Ihnen außerdem über weitere Details Auskunft geben. In der Broschüre „Elternzeit und Elterngeld“ finden Sie eine Übersicht über die Elterngeldstellen und alle wichtigen Infos.

Eine Unternehmerin hat es für einige Wochen geschafft: Den Praxisbericht lesen Sie auf Seite 5.

"Ich hätte mir auch ein Jahr gewünscht"


Zehn Wochen Auszeit hat sich Sabine Hesse bei ihrem zweiten Kind genommen. Mittlerweile ist ihre Tochter drei Jahre alt.

„Mehr war einfach nicht drin, danach haben wir sie zu einer Tagesmutter gegeben“, berichtet die Geschäftsführende Gesellschafterin von Hesse Druck in Stade.

Die Geschäftsführung des 15-Mann-Betriebs teilt sich Hesse mit ihrem Mann und einem dritten Geschäftsführer, der nicht zur Familie gehört. Einige Aufgaben konnte sie zwar auch anderweitig delegieren. Dennoch wäre mehr Zeit zuhause nicht drin gewesen, sagt Hesse rückblickend.

Als Angestellte hätte sie sich schon gern ein Jahr Auszeit genommen. Aber als Chefin im Handwerk sei das nicht möglich. „Niemand kann meine Aufgaben komplett übernehmen“, ist Hesse überzeugt. Und: Wer sich lange Zeit nicht im Betrieb blicken lässt, verliert den persönlichen Kontakt zu Mitarbeitern und Kunden. Das schade dem Geschäft.

Zudem ist die Druck-Branche zu schnelllebig und starken Trends unterworfen. Deshalb musste sie am Ball bleiben. Zeit für den achtjährigen Sohn und die Tochter nimmt sich die 39-Jährige dennoch regelmäßig: „An zwei Tagen in der Woche gehe ich zeitig – und da haben nur meine Kinder ‚Termine’ bei mir, niemand anders.“ Und das sei auch gut so.

(ja)

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