Den in der vergangenen Woche vorgelegten Referentenentwurf zur Reform der Unternehmensbesteuerung hat der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dieter Philipp, als "dem Grunde nach in Ordnung" bezeichnet, "soweit Kapitalgesellschaften betroffen sind". Die Bundesregierung eröffne hiermit den Weg zu einer EU-konformen Körperschaftsbesteuerung. Die Entlastungsmaßnahmen für Personenunternehmen griffen dagegen zu kurz. Philipp forderte die Regierung auf, Umstrukturierungen und Betriebsübergaben bei Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen zu erleichtern. Essentiell seien die Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses und Nachbesserungen bei der Besteuerung von Betriebsaufgabegewinnen. Zwar erkannte Philipp an, dass die geplante Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer sowie die beabsichtigten Tarifabsenkungen bei der Einkommensteuer auch bei kleinen Unternehmen zu einer Verringerung der steuerlichen Belastung führten. Sie blieben aber "sowohl nominal als auch zeitlich hinter den Erwartungen des Mittelstands zurück". Die aufwendige Optionslösung für Personenunternehmen sei wegen ihrer verheerenden erbschaftssteuerlichen Folgen bereits vor ihrer Einführung "ein Auslaufmodell", so Philipp. Die in diesem Zusammenhang erwarteten Entlastungen in Höhe von 6,7 Mrd. Mark seien "reine Utopie".
Philipp/Unternehmenssteuer
Entlastungsmaßnahmen für KMU greifen zu kurz
Den am Dienstag vorgelegten Referentenentwurf zur Reform der Unternehmensbesteuerung hat der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dieter Philipp, als "dem Grunde nach in Ordnung" bezeichnet, "soweit Kapitalgesellschaften betroffen sind". Die Entlastungsmaßnahmen für Personenunternehmen griffen aber zu kurz.