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HBCD-haltige Bauabfälle

Entsorgungsvorschrift für Styropor gekippt

Aufatmen für Bauhandwerker: HBCD-haltiges Polystyrol darf zunächst wieder für ein Jahr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden.

Auf diesen Bundesratsbeschluss haben viele Handwerker gewartet. Denn jetzt wird das Verbot, das erst im Oktober in Kraft getreten war, für ein Jahr ausgesetzt. Styropor, das das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, war wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall eingestuft worden und durfte deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden.

Das hat zu erheblichen Behinderungen bei der Entsorgung von Bauabfällen geführt. Handwerksbetriebe hatten berichtet, dass sie auf dem Müll sitzenbleiben oder horrende Kosten für die Entsorgung tragen müssten.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) berichtet, dass Handwerksbetriebe zuletzt keine Sanierungsaufträge mehr angenommen hätten, weil keine Entsorgungsmöglichkeiten vorhanden gewesen seien.

Der ZDH bezeichnet das einjährige Moratorium als „wichtigen Schritt“. Es sei bedauerlich, dass es nur eine Zwischenlösung darstelle. Die Entsorgungswirtschaft müsse die Engpässe bei der Entsorgung von HBCD-Dämmstoffen schnell beseitigen, fordert der Verband. „Es muss sichergestellt werden, dass die Betriebe in einem Jahr nicht erneut einem Entsorgungsnotstand gegenüberstehen und die Entsorger Mondpreise für die Verbrennung fordern“, betonte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

Für eine Herausnahme von HBCD aus der Verordnung des Europäischen Abfallverzeichnisses hatte sich der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) ausgesprochen.

Den Beschluss muss nun am 21. Dezember noch das Bundeskabinett absegnen. Die Zustimmung gilt aber als sicher.

(ja)



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