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Erfolg vor Gericht für Edeka
Das Landgericht Karlsruhe hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Karlsruher Fiat-Händlers gegen die Handelskette Edeka zurückgewiesen. Edeka hatte in der vergangenen Woche den Fiat Punto im Paket mit einem Laptop-Computer und anderen Elektronikprodukten ins Supermarktsortiment aufgenommen.
Das Landgericht Karlsruhe hat den
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Karlsruher
Fiat-Händlers gegen die Handelskette Edeka zurückgewiesen. Dies
teilte Edeka mit. Ein Edeka-Sprecher
bezeichnete das Urteil als "einen Erfolg auf der ganzen Linie." In der vergangenen Woche hatte Edeka begonnen, über eine Hotline, per
Internet und in den 400 Edeka-Märkten in Baden-Württemberg einen Fiat
Punto im Paket mit einem Laptop-Computer oder anderen
Elektronikprodukten anzubieten.
Der Fiat-Händler hatte nach Edeka-Angaben den Antrag mit der
Begründung eingereicht, das Handelsunternehmen könne das Fahrzeug
nicht liefern. Für das Gericht habe es jedoch keine Zweifel gegeben,
dass ein "größeres, renommiertes Unternehmen" wie Edeka Baden-
Württemberg die Ware auch liefern könne.
Auch das Kopplungsangebot verschiedener Waren, die nur den
Gesamtpreis, nicht aber die Einzelpreise erkennen lassen, seien nach
Ansicht des Gerichts nicht wettbewerbswidrig. Dies gelte dann, wenn
die Einzelpreise ohne weiteres in Erfahrung gebracht werden können,
zitierte Edeka das Landgericht Karlsruhe.
Am Freitag vergangener Woche hatte das Landgericht Köln in einer
einstweiligen Verfügung der Edeka-Tochter Neukauf untersagt, für die
Pakete im Internet zu werben. Nach Ansicht dieses Gerichts handele es
sich bei der Aktion um ein "verdecktes Kopplungsangebot", aus dem
keine Einzelpreise für die jeweiligen Waren ersichtlich sind. An
diesem Mittwoch (16. Mai) findet vor dem Landgericht Offenburg die
mündliche Verhandlung über den Erlass einer einstweiligen Verfügung
statt. Das Urteil wird mit Spannung erwartet, da der Antrag vom Fiat-
Konzern eingereicht worden ist.