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Erfolg vor Gericht für Edeka

Das Landgericht Karlsruhe hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Karlsruher Fiat-Händlers gegen die Handelskette Edeka zurückgewiesen. Edeka hatte in der vergangenen Woche den Fiat Punto im Paket mit einem Laptop-Computer und anderen Elektronikprodukten ins Supermarktsortiment aufgenommen.

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16.05.2001

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Erfolg vor Gericht für Edeka

Das Landgericht Karlsruhe hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Karlsruher Fiat-Händlers gegen die Handelskette Edeka zurückgewiesen. Edeka hatte in der vergangenen Woche den Fiat Punto im Paket mit einem Laptop-Computer und anderen Elektronikprodukten ins Supermarktsortiment aufgenommen.

Das Landgericht Karlsruhe hat den

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Karlsruher

Fiat-Händlers gegen die Handelskette Edeka zurückgewiesen. Dies

teilte Edeka mit. Ein Edeka-Sprecher

bezeichnete das Urteil als "einen Erfolg auf der ganzen Linie." In der vergangenen Woche hatte Edeka begonnen, über eine Hotline, per

Internet und in den 400 Edeka-Märkten in Baden-Württemberg einen Fiat

Punto im Paket mit einem Laptop-Computer oder anderen

Elektronikprodukten anzubieten.

Der Fiat-Händler hatte nach Edeka-Angaben den Antrag mit der

Begründung eingereicht, das Handelsunternehmen könne das Fahrzeug

nicht liefern. Für das Gericht habe es jedoch keine Zweifel gegeben,

dass ein "größeres, renommiertes Unternehmen" wie Edeka Baden-

Württemberg die Ware auch liefern könne.

Auch das Kopplungsangebot verschiedener Waren, die nur den

Gesamtpreis, nicht aber die Einzelpreise erkennen lassen, seien nach

Ansicht des Gerichts nicht wettbewerbswidrig. Dies gelte dann, wenn

die Einzelpreise ohne weiteres in Erfahrung gebracht werden können,

zitierte Edeka das Landgericht Karlsruhe.

Am Freitag vergangener Woche hatte das Landgericht Köln in einer

einstweiligen Verfügung der Edeka-Tochter Neukauf untersagt, für die

Pakete im Internet zu werben. Nach Ansicht dieses Gerichts handele es

sich bei der Aktion um ein "verdecktes Kopplungsangebot", aus dem

keine Einzelpreise für die jeweiligen Waren ersichtlich sind. An

diesem Mittwoch (16. Mai) findet vor dem Landgericht Offenburg die

mündliche Verhandlung über den Erlass einer einstweiligen Verfügung

statt. Das Urteil wird mit Spannung erwartet, da der Antrag vom Fiat-

Konzern eingereicht worden ist.

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