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Risiko

Erfolg vor Gericht für IKK

Das Sozialgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) in seinen Bescheiden zum Risikostrukturausgleich (RSA) für das Jahr 1997 rechtlich nicht haltbare Forderungen zu Lasten der Innungskrankenkassen (IKK) ausgewiesen hat. Der RSA ist ein Ausgleichsystem, bei dem wirtschaftlich stärkere Kassen andere Kassen unterstützen.

Dieser Ausgleich ist von den IKK immer grundsätzlich akzeptiert, in seiner Höhe jedoch beanstandet worden. IKK-Bundesvorstand Gernot Kiefer sieht "die Auffassung der Innungskrankenkassen nun gerichtlich bestätigt, dass das BVA mehr als 250 Mio. Mark zu viel an Solidarleistungen zur Hilfe an andere Krankenkassen von den Innungskrankenkassen abgefordert hat". Das Gericht stellte fest, dass wesentliche Teile der RSA-Bescheide unwirksam sind.

Mit diesem Urteil des SG Köln wurde dem BVA erstmals seit Jahren gerichtlich eine fehlerhafte Anwendung der Bestimmungen des RSA attestiert. Geklagt hatten die IKK Münsterland, stellvertretend für alle IKK, sowie die IKK Baden-Württemberg.

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