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Erpressung: Richter vor Gericht

Die Anklage: Erpressung eines Handwerksunternehmers, Betrug, Verletzung von Dienstgeheimnissen. Ein niedersächsisches Juristenpaar muss sich dafür vor Gericht verantworten. Ob sie mit empfindlichen Strafen rechnen müssen, ist allerdings fraglich.

Die Vorgeschichte: Der angeklagte Richter soll von einem niedersächsischen Unternehmer mehrere tausend Euro für die Einstellung eines Verfahrens erpresst haben. Seine Frau, eine Staatsanwältin, soll wiederum für die Ermittlungen zuständig gewesen sein. Die Eheleute wurden kurz nach Bekanntwerden des Falls im Herbst 2007 von ihren Ämtern suspendiert (wir berichteten).

Am ersten Verhandlungstag haben sich die Richter, der Staatsanwalt und die Verteidiger scheinbar hinter verschlossenen Türen darauf geeinigt, den Vorwurf des Betrugs fallen zu lassen. Die Ostfriesischen Nachrichten Online berichten, dass sich die Angeklagten möglicherweise auf milde Strafen einrichten können.

Der Richter müsse wegen versuchter Erpressung höchstens mit einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung rechnen. Ein mitangeklagter Unternehmensberater mit acht Monaten auf Bewährung, schreibt das Nachrichtenportal. Die Frau des Richters könne sogar mit der Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung von 200 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung rechnen.

Was einen schalen Nachgeschmack hinterlässt: Das Landgericht Oldenburg hatte sich Medienberichten zufolge zunächst geweigert, das Verfahren zu eröffnen. Begründung: Ein Erpressungsvorwurf sei nicht gegeben, weil dazu die Drohung mit einem besonderen Übel gehöre. Ein rechtsstaatliches Ermittlungsverfahren könne jedoch ein solches Übel nicht sein. Erst nach dem Einspruch der Staatsanwaltschaft wurde der Prozess eröffnet.

Fortsetzung folgt.

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