Foto: stadtratte - stock.adobe.com

Inhaltsverzeichnis

Wenn Kunden nicht zahlen

Erst Inkasso oder gleich zum Anwalt?

Wenn Handwerker offene Rechnungen eintreiben wollen, haben sie die Qual der Wahl: Inkassounternehmen und Anwälte bieten ihre Hilfe an. Doch wer hat die besseren Erfolgsaussichten? Und welche Variante ist die kostengünstigere?

Exklusiv: Schnell und effizient Stellen besetzen! 

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen, neue Mitarbeiter zu finden. Mehr als 500 Unternehmen haben mit uns schon einfach, schnell und effizient offenen Stellen besetzt! Alle Informationen zu unserem exklusiven Angebot für handwerk.com-User finden Sie hier.

Einfach Bewerber finden! 

Auf einen Blick:

  • Sieht ein Handwerker vom Kunden kein Geld bleibt nur der Weg zum Anwalt oder dem Inkassounternehmen.
  • Was von beiden die richtige Wahl ist, hängt zum Beispiel davon ab, ob die Forderung strittig ist. Das können Handwerker etwa mit einem Anruf beim Schuldner herausfinden.
  • Achtung: Beauftragen sie Anwalt und Inkassobüro, verursachen Sie vermeidbare Kosten. Die muss ein Schuldner nicht erstatten.

Sind Anwälte oder Inkassounternehmen die bessere Wahl, wenn Handwerker offene Rechnungen eintreiben müssen? Wer ist besser, wer ist günstiger? Die Antworten auf diese Fragen kennt Stefan Hansch. Der Hamburger Rechtsanwalt hat sich auf Forderungseinzug spezialisiert. Auf diesem Gebiet hilft der Jurist nicht nur Handwerkern. Zu seinen wichtigsten Kunden zählt auch ein großes Inkassounternehmen.

An wen also sollten sich Handwerker wenden? Wo sind die Erfolgsaussichten besser?

Ist die Forderung unbestritten, dann ist es ziemlich egal, ob man sich an einen auf Forderungseinzug spezialisierten Rechtsanwalt oder an ein Inkassounternehmen wendet. Ein Anwalt, der Forderungen einzieht, macht nichts anderes als ein Inkassobüro - und umgekehrt.

Vermeiden Sie vermeidbare Kosten

Wozu brauche ich dann überhaupt den Anwalt?

Wenn eine Forderung strittig ist, ist der Anwalt gefragt und der Handwerker sollte gleich zum Anwalt gehen. Sonst hat der Handwerker auch ein Kostenproblem. Der Schuldner muss dem Gläubiger zwar alle notwendigen Kosten ersetzen. Vermeidbare Kosten muss er jedoch nicht übernehmen.

Wer in einem strittigen Fall erst ein Inkassounternehmen und dann einen Anwalt beauftragt, erzeugt solche vermeidbaren Kosten. Der Handwerker kann nicht erwarten, dass er sowohl die Kosten des Inkassounternehmens, als auch jene des Anwalts erstattet bekommt. Hinzu kommt, dass ein Anwalt seine Gebühren für das Mahnverfahren auf spätere Prozessgebühren zum Teil anrechnen muss.

Aber ob eine Forderung strittig ist, weiß ein Handwerker ja nicht unbedingt zu dem Zeitpunkt, zu dem er das Inkassobüro beauftragt.

Das könnte er schon wissen. Wir empfehlen allen Mandaten - auch solchen, die mit einem Inkassounternehmen zusammenarbeiten - erst einmal selbst aktiv zu werden. Ich würde zweimal mahnen. Wenn der Kunde nicht reagiert, würde ich ihn anrufen. Spätestens dann weiß ich, was los ist: Ist die Forderung strittig? Oder kann oder will der Kunde einfach nicht zahlen?

Unstrittige Forderung sind beim Inkassounternehmen richtig

Gibt es auch Situationen, in denen das Inkassounternehmen die erste Wahl ist?

In der Regel dann, wenn die Forderung nicht strittig ist und der Kunde einfach nicht zahlen kann. Das kann zum Beispiel bei geplatzten Lastschriftverfahren der Fall sein. Oder wenn ein Handwerker viele kleine, überschaubare Aufträge erledigt und nicht selbst jedem kleineren Betrag hinterhertelefonieren will.

Wie sieht es mit den Kosten aus?

Im Idealfall hat der säumige Kunde Geld. Dann wird er auch die Kosten für Anwalt oder Inkasso übernehmen müssen. Doch wenn beim Kunden nichts zu holen ist, bleiben diese Kosten am Handwerker hängen. Für Rechtsanwälte gibt es eine Gebührenordnung, nach der sie sich richten müssen. Inkassobüros hingegen sind frei in der Gebührengestaltung. Die meisten orientieren sich aber an der Gebührenordnung der Rechtsanwälte. Das sollte man vorher klären und vergleichen, bevor man jemanden mit dem Forderungseinzug beauftragt.

Auch interessant:

Alte Forderungen: 50/50-Deal für aussichtslose Fälle

Wieviel sind 50 Prozent von Nichts? Die überraschende Antwort: Womöglich eine ganze Menge. Vielleicht sollten Sie sich alte Forderungen ansehen, die Sie längst abgeschrieben haben.
Artikel lesen

Nur vier Schritte: So werden Sie schneller bezahlt

Wie schnell zahlt Ihr Kunde? Darauf können Sie viel Einfluss nehmen. Durch gute Kommunikation, kleine Zugeständnisse und konsequentes Mahnwesen. Mit dieser Strategie kommen Sie schneller an Ihr Geld.
Artikel lesen
Erst Inkasso oder gleich zum Anwalt? > Paragraphs > Image Paragraph

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Handwerk Archiv

Inkasso: Die Kosten

Inkasso: Die Kosten

Inkasso ist eine Dienstleistung, die ihren Preis hat. Durchschnittlich fünf bis sieben Prozent der einzutreibenden Summe beträgt die Gebühr der Inkassounternehmen. Hat das Inkassounternehmen Erfolg, zahlt der Schuldner die Kosten. Gibt das Inkassounternehmen den Fall erfolglos ab, wird der Gläubiger zur Kasse gebeten.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Inkasso: Das Verfahren

Inkasso: Das Verfahren

"Inkassounternehmen verstehen sich als neutrale Vermittler zwischen Handwerksbetrieb und Gläubigern", beschreibt Gerti Hönings vom Bundesverband der Deutschen Inkasso-Unternehmen (BDIU) die Branche. Sie rät den Handwerksbetrieben, die Rechnungen zeitnah zu schreiben, zeitnah zu mahnen und den Fall nach der zweiten bis vierten Mahnung an ein Inkassounternehmen abzugeben.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Inkasso: Die Erfolgsaussichten

Inkasso: Die Erfolgsaussichten

Hat ein Inkassounternehmen Erfolg, zahlt der Schuldner die Kosten. Gibt das Inkassounternehmen den Fall erfolglos ab, wird der Gläubiger zur Kasse gebeten. Attraktiv wird das Inkasso für so manchen Betriebe jedoch auch unter anderen Gesichtspunkten.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Inkasso geht oft schneller

Inkasso geht oft schneller

Rund 3300 Handwerkbetriebe haben im Jahr 2000 Insolvenzantrag gestellt. Besonders die Zahlungsmoral vieler Kunden lässt zu wünschen übrig. Schnelle Abhilfe versprechen Inkassounternehmen. Über Anbieter und Kosten informiert handwerk.com. Und wie sind Ihre Erfahrungen mit Inkassounternehmen? Schicken Sie uns eine Mail unter redaktion@handwerk.com

    • Archiv